Bilder: (C) PETA Deutschland

Animal Hoarding und Behördenversagen in Timmendorfer Strand – PETA erstattet Strafanzeige gegen Tierhalterin und Amtsveterinär

Tierleid jahrelang von untätigem Veterinäramt im Kreis Ostholstein geduldet: Eine Animal Hoarderin hält in Timmendorfer Strand zahlreiche Kleintiere, Ziegen und Pferde unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Die Tiere sind krank, hungrig und ungepflegt, haben offene Wunden…

Bilder: (C) PETA Deutschland

Eine Ziege leidet unter starken Schmerzen aufgrund einer Verletzung der linken Hintergliedmaße – ein blutig-eitriges Sekret fließt aus der Wunde ab. Die kleinen dunklen Käfige sind feucht von Exkrementen. Laut PETAs Informationen ist diese Tierhaltung dem Veterinäramt des Kreises Ostholstein bereits seit 2011 bekannt. Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden von Zeugen wurden abgewiesen. Einzig eine Stute ließ das Veterinäramt im Herbst 2015 in völlig desolatem Zustand abtransportieren. Nun liegt PETA neues Bildmaterial aus Dezember 2015 vor, das die tierschutzwidrigen Verhältnisse erneut dokumentiert. Wiederum wurde das Veterinäramt verständigt, sah allerdings keinen Anlass, umgehend Verbesserungen in der Tierhaltung anzuordnen und zu überprüfen. Auch aktuell sollen sich die Haltungsbedingungen nicht verbessert, sondern noch verschlechtert haben. Etwa 20 Kleintiere sollen mittlerweile verstorben sein, eine Ziege wurde eingeschläfert. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattet daher Strafanzeige gegen die Tierhalterin wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b) TierSchG sowie gegen den Amtsveterinär wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b) i.V.m. § 13 StGB (durch Unterlassen) bei der Staatsanwaltschaft Lübeck.

„Den Tieren in Timmendorfer Strand muss umgehend geholfen werden“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Hier liegen schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Das Veterinäramt des Kreises Ostholstein hätte schon vor Jahren eingreifen und die Tiere beschlagnahmen müssen. Es kann nicht sein, dass Tiere leiden und die Behörden untätig dabei zuschauen.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:

PETA.de/Tierqual

PETA.de/TierischeMitbewohner

PETA.de/Staatsanwalt

PETA Deutschland e.V. ist eine Schwesterorganisation von PETA USA, der mit über drei Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

Aussender: Jana Fuhrmann, PETA Deutschland e.V.
Redaktion: TG