KIEL. Das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein hat eine Koordinierungsstelle für den Export von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und Produkten, Futtermitteln sowie Lebensmitteln eingerichtet. Damit steht von sofort an den für die Überwachung und Zertifizierung zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten, als auch den am Export beteiligten Wirtschaftsverbänden eine zentrale Ansprechpartnerin zu Angelegenheiten rund um die Zertifizierung und Auslegung des Drittlandrechts zur Verfügung…
Dies teilte das Ministerium heute (15. März 2016) mit.
Hintergrund ist, dass der Export dieser Produkte einen stetig wachsenden Stellenwert einnimmt. Sowohl die beteiligten Unternehmen als auch die Verwaltung müssen sich auf die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Drittländer einstellen.
Hintergrund
Grundsätzlich gilt sowohl für den Handel in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union (EU), dass die Tiere gesund und dass die Lebensmittel verkehrs- und verzehrsfähig sein müssen, also das geltende Recht in der EU erfüllen. Beim Export in ein Drittland, müssen ergänzend zum nationalen und europäischen Recht erforderlichenfalls spezifische Garantien für lebende Tiere, wie die Freiheit von bestimmten Erkrankungen oder die Einhaltung bestimmter Produktionsabläufe im Zuge der Herstellung beachtet werden. Diese Verfahren sind nicht besser oder schlechter als die europäischen, sondern einfach anders. Darauf müssen sich einerseits die Unternehmen einstellen und andererseits muss die Verwaltung erforderlichenfalls besondere Überwachungsmaßnahmen berücksichtigen. Einzelne Drittländer fordern auch eine Listung von Unternehmen, die berechtigt werden, in den jeweiligen Staat zu exportieren.
Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der Kreise und kreisfreien Städte überwachen die beteiligten Unternehmen und prüfen sendungsbezogen, inwieweit die Drittlandsanforderungen bezogen auf die zu exportierenden Tiere bzw. Waren bestätigt werden können. Auf dieser Basis werden amtliche Zertifikate ausgestellt, die die Sendungen bis zum Empfänger im Drittland begleiten.
Unterschieden wird zwischen übersandten Zertifikaten, die – wie es die Bezeichnung sagt – vom Empfängerstaat übersandt werden und abgestimmten Zertifikaten, die zwischen dem Empfängerstaat und Deutschland oder der EU auf Grundlage von Verhandlungen formuliert wurden. Weil die Umsetzung und Anwendung der Grundlagen abgestimmter Zertifikate mit zunehmender Exportorientierung der Unternehmen immer komplexer wird, haben Bund und Länder sowohl zu verschiedenen rechtlichen Vorgaben als auch zu Zertifikatsinhalten Auslegungshinweise erarbeitet, die laufend erweitert und regelmäßig überarbeitet werden. Das letzte Wort zur Umsetzung ,ihres‘ Rechts haben selbstverständlich Inspektionsteams aus den beteiligten Drittländern, die im Rahmen von Audits die Einhaltung der speziellen Anforderungen überprüfen.
Kontakt zur Koordinierungsstelle Export:
Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume
Koordinierungsstelle Export –
export@melur.landsh.de
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG