Zum gestern bekanntgegebenen Abschluss der 18-monatigen formaljuristischen Prüfung des kanadisch-europäischen umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) sagte der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete Reimer Böge: „Die sechsjährigen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada haben sich gelohnt: das bisher umfassendste von der EU geschlossene Handelsabkommen ist modern und ausgewogen…
Es wird der europäischen Wirtschaft jährliche Zuwächse von bis zu 11,6 Mrd. EUR bringen, von denen insbesondere der Mittelstand profitieren wird. Der Verhandlungsabschluss erfüllt alle vom Europäischen Parlament angelegten Anforderungen und nimmt damit Modellcharakter für künftige Abkommen wie das geplante TTIP-Abkommen mit den USA ein. Damit sich die Vorteile schnell enthalten können, sollte CETA nun zügig vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.“
Böge zufolge stützen die nachträglich zu den politischen Verhandlungen vorgenommenen Änderungen im Investitionsschutzkapitel den europäischen Reformansatz: „Die Nachbesserungen im bereits zuvor fortschrittlichen Investitionsschutzkapitel entsprechen den Kernpunkten des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen, welchen die Kommission auch für das TTIP-Abkommen mit den USA verfolgt. Durch den Wechsel von fallbezogenen Tribunalen hin zu einem institutionalisierten und ständigen Gericht mit Berufungsinstanz werden die Verfahren transparenter und fairer. Zudem wurden die Bestimmungen zum staatlichen Regulierungsrecht weiter gestärkt und die Auswahlverfahren der Gerichtsangehörigen geändert, die jetzt noch präzisere ethische Voraussetzungen erfüllen müssen. Damit wurden die Hauptforderungen der Kritiker erfüllt. Die Zusage Kanadas, die EU bei ihrer Forderung nach einem permanenten multilateralen Gerichtshof zu unterstützen, belegt die Modellfähigkeit des EU-Reformansatzes.“
Gerichtet an Kritiker, welche weiterhin befürchten, dass CETA Gefahren für Europa bergen könnte, sagte Böge abschließend: „Ich bin überzeugt, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form beiden Seiten großen Nutzen bringen kann. Sollte sich jedoch nachträglich herausstellen, dass sich aus einzelnen Bestimmungen ungewünschte Nebeneffekte ergeben oder Regelungslücken bestehen, so ist eine Überprüfung und anschließende Nachbesserung in beiderseitigem Einvernehmen ebenso wie die einseitige Kündigung des Abkommens möglich.“
Aussender: CDU-Landesverband, Europabüro Reimer Böge MdEP
Redaktion: TG