Die Bundesanwaltschaft hat am 12. Februar 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Anklage gegen den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Aria L. wegen des Verdachts der Begehung eines Kriegsverbrechens erhoben…
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 1, 105 JGG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte reiste im Frühjahr 2014 nach Syrien. Er beabsichtigte, sich dort islamistischen Milizen anzuschließen. In Syrien angekommen traf er auf einen Bekannten aus Deutschland und ließ sich von ihm im Umgang mit Schusswaffen unterweisen. Spätestens Mitte April 2014 posierte der Angeschuldigte gemeinsam mit seinem Bekannten und einer weiteren Person vor abgetrennten und auf Metallstangen aufgespießten Köpfen von zwei im Bürgerkrieg getöteten Menschen. Hiervon ließ er mindestens drei Fotos fertigen. Eines der Bilder machte der Bekannte des Angeschuldigten über ein soziales Medium einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Zwei weitere Fotos gab der Angeschuldigte an mindestens eine Person aus seinem privaten Umfeld weiter.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 14. Oktober 2015 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 41 vom 14. Oktober 2015).
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: TG