GBA: Anklage wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG)

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Februar 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den 25-jährigen deutschen, polnischen und libanesischen Staatsangehörigen Fadil Rudolf S., den 24-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohamed A. sowie den 25-jährigen deutschen und afghanischen Staatsangehörigen Mustafa P…

Anklage erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ („Die Soldaten Syriens“) der Angeschuldigte Fadil Rudolf S. zudem an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt (§ 129b i.V.m. § 129a StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat in Syrien vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Getragen von einer radikal-religiösen Gesinnung reisten die Angeschuldigten im Sommer und Herbst 2013 nach Syrien und schlossen sich dort den „Junud al-Sham“ an. Sie durchliefen eine Kampfausbildung und wurden mit einem Schnellfeuergewehr ausgestattet.

Zu einem Kampfeinsatz für die Organisation kam es für die Angeschuldigten nicht. Sie verließen daher Mitte November 2013 die „Junud al-Sham“. Der Angeschuldigte Mustafa P. kehrte zurück nach Deutschland. Der Angeschuldigte Fadil Rudolf S. wechselte unmittelbar nach seinem Ausscheiden bei den „Junud al-Sham“ zum ISIG. Nachdem er sich bei einer Übung oder im Kampf Verletzungen und Verbrennungen an der rechten Hand zugezogen hatte, kehrte auch er Ende 2013 nach Deutschland zurück. Der Angeschuldigte Mohamed A. schloss sich spätestens Anfang Dezember 2013 erneut den „Junud al-Sham“ an. Entgegen seiner Erwartung durfte der Angeschuldigte im Februar 2014 nicht an einem Angriff auf das Zentralgefängnis von Aleppo teilnehmen. Er verließ daher Mitte Januar 2014 endgültig die Vereinigung und kehrte ebenfalls in die Bundesrepublik Deutschland zurück.

Die Angeschuldigten wurden am 6. und 7. Oktober 2015 festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 36, 37 und 39 vom 8. Oktober 2015) und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: TG