Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte künftig stärker bei der dezentralen Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden. Ein entsprechender Erlass zur Einführung einer Integrations- und Aufnahmepauschale wurde gestern (28. Januar) bekannt gegeben „Damit setzen wir die im November mit den Kommunen getroffene Vereinbarung zur finanziellen Entlastung bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen um. Die Kommunen erhalten so die finanzielle Sicherheit, die sie angesichts dieser besonderen Herausforderung brauchen. Sie werden spürbar und nachhaltig unterstützt“, sagte Innenminister Stefan Studt.
Die bisherige freiwillige Integrationspauschale des Landes wird dafür zu einer Integrations- und Aufnahmepauschale erweitert und schrittweise angehoben: Für den Zeitraum zwischen 1. Januar und 29. Februar erhöht sich die Pauschale auf 1.000 Euro. Ab 1. März werden pro Asylsuchendem 2.000 Euro ausgezahlt. Mit dem Geld sollen Orientierungshilfen für den Alltag, Unterbringungs- und Versorgungsangebote sowie die Integration in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft gefördert werden. Vorgesehen sind die Mittel für Asylsuchende, die über eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Asylgesetz verfügen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Landesregierung und Kommunen haben am 22. November 2015 vereinbart, die Kosten im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen neu zu verteilen. Beschlossen wurde, dass das Land für die Dauer des Asylverfahrens und bis zur Entscheidung über einen Asylantrag 90 Prozent der Kosten übernimmt. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen die Kosten demnach weiter im Verhältnis 70:30.
Aussender: Hendrik Peters, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (SH)
Redaktion: TG