Die Elterninitiative G9-jetzt! und der Schleswig-Holsteinische Elternverein e.V. (SHEV) zum Rücktritt des Vorsitzenden des Landeselternbeirates der Gymnasien in SH (LEB): „Wir begrüßen den Rücktritt und weisen gleichzeitig die gegen den SHEV gerichteten Vorwürfe entschieden zurück“…
In seiner Pressemitteilung (ohne Datum) erklärte der Vorsitzende des LEB seinen Rücktritt und begründet diesen damit, dass er sich aufgrund der Aktivitäten des SHEV dazu veranlasst sah. Dass ihm tatsächlich das Schulgesetz eigentlich gar keine andere Möglichkeit ließ, verkennt er offensichtlich. Denn nach § 78 Absatz 4 des Schulgesetzes scheidet ein Mitglied des Landeselternbeirats aus seinem Amt aus, wenn keines seiner Kinder eine Schule der entsprechenden Schulart im Land mehr besucht. Danach konnte der Vorsitzende von Anfang an überhaupt nicht Mitglied des LEB werden – und schon gar nicht sein Vorsitzender – weil er kein Kind am Gymnasium hat.
Warum das Ministerium für Schule und Berufsbildung SH (MSB) diese Regelung nicht kennt oder benannt hat, bleibt rätselhaft. Weshalb es stattdessen die Auffassung vertritt, dass die Wahl wirksam wurde, weil nicht innerhalb der Einspruchsfristen Einwände gegen die Wahl des Vorsitzenden erhoben worden sind, ist angesichts der o.g. Regelung im Schulgesetz absolut nicht nachvollziehbar. Dass der Vorsitzende des LEB sich auf die rechtliche
Bewertung des MSB beruft und davon ausging, dass die Wahl wirksam sei, ist zwar nachvollziehbar – wäre aber bei kritischer Betrachtung zu erkennen gewesen.
Dass nun der Vorsitzende des LEB den SHEV für seinen Rücktritt verantwortlich macht, geht deshalb komplett an der Sache vorbei – denn tatsächlich ist das MSB mit seiner Fehleinschätzung in dieser Sache der richtige Ansprechpartner.
„Darüberhinaus sind die von dem Vorsitzenden des LEB dem SHEV gegenüber gemachten Vorwürfe völlig ungerechtfertigt, unangemessen und haltlos. Die von ihm behauptete „Kampagne“ von seiten des SHEV gegen ihn gibt es überhaupt nicht. Unfassbar ist auch die Aussage “Wenn auch meine Familie mit einbezogen wird, geht das zu weit.“ – denn nie bestand ein Kontakt zur Familie. Erstaunlich auch die Unterstellung, dass der SHEV „ungeheuer aggressiv“ vorgehe – weil dieser mit einer Pressemitteilung auf einen rechtlichen Mißstand hinwies, der vorab trotz Nachfragen nicht anders zu klären war? Wenn der Vorsitzende des LEB nun als weiteren Grund für seinen Rücktritt angibt „Des Weiteren möchte (der Vorsitzende) jede Beschädigung von der Institution Landeselternbeirat fernhalten.“, ist dieses der Situation angemessen und richtig.
Dem SHEV ist sehr an einer möglichst breiten Unterstützung der Eltern auf allen Ebenen gelegen. Daher ist es wichtig, dass die Landeselternbeiräte sich in einem unangreifbaren rechtlichen Rahmen bewegen. Offenbar ist dieser Rahmen den Mitgliedern des besagten LEB, soweit sie an der Wahl beteiligt waren, noch nicht ganz geläufig.“, sagte Astrid Schulz-Evers heute in Plön.
Aussender: Astrid Schulz-Evers, Vorsitzende des SHEV und Sprecherin der Elterninitiative G9-jetzt!
Redaktion: TG