Nachweis von Staupe bei Füchsen in Schleswig-Holstein: Auf Impfschutz bei Hunden achten

KIEL. Anlässlich des Nachweises von Staupeinfektionen bei mehreren Füchsen in Schleswig-Holstein rät das Landwirtschaftsministerium Hundebesitzern, auf einen ausreichenden Impfschutz bei ihren Tieren zu achten. Der lückenlose Schutz wird gewährleistet, wenn Welpen und Jungtiere im impffähigen Alter eine Grundimmunisierung erhalten und regelmäßig nachgeimpft werden. Dies teilte das Ministerium heute (11. Januar 2016) mit. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

Seit Ende November 2015 waren bei Untersuchungen im Landeslabor bei fünf Füchsen aus dem südlichen Landesteil Staupeinfektionen nachgewiesen worden. Es handelte sich um tot aufgefundene oder verhaltensauffällige Tiere. Es sind die ersten

Staupe-Nachweise in Schleswig-Holstein bei Füchsen seit 2009. 2012 wurde zuletzt bei einem Steinmarder Staupe nachgewiesen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staupeinfektionen auch in anderen Landesteilen auftreten.

In den letzten Jahren wurde in anderen Regionen eine Zunahme von Staupefällen beobachtet. Hier spielen Wildtiere als Virusreservoir, die Impfmüdigkeit von Hundehaltern und auch der Ankauf von infizierten Hunden aus dem Ausland eine Rolle.

Füchse werden als sogenanntes Virusreservoir des Staupevirus angesehen, d.h. ein Teil der Füchse ist infiziert, erkrankt aber nicht. Füchse finden sich durch das reichhaltige Nahrungsangebot und der schnellen Lern- und Anpassungsfähigkeit immer häufiger in der Nähe menschlicher Siedlungen an. Daher können sich Hunde durch Füchse in ihrer näheren Umgebung oder auch beim Waldspaziergang infizieren. Insbesondere Jagdhunde tragen ein höheres Risiko der Ansteckung; für sie gilt die Impf-Empfehlung besonders.

Die klinischen Symptome (Verlust der natürlichen Scheu, Schläfrigkeit, Bewegungsstörungen oder auch Aggressivität) der zentralnervösen Form der Staupevirusinfektion, können denen bei einer Tollwutinfektion ähneln. Auch wenn Deutschland frei von Wildtollwut ist, sollte insbesondere bei den beschriebenen Veränderungen des Verhaltens aber auch bei kranken oder tot aufgefundenen Füchsen eine diagnostische Abklärung durchgeführt werden.

Wer einen kranken oder toten Fuchs findet, sollte den Revierinhaber oder die örtlichen Jäger verständigen. Wie immer gilt für alle Laien: Weder lebende noch tote Wildtiere sollten angefasst werden.

Hintergrund

Die Staupe ist eine durch das Canine Staupevirus hervorgerufene hochansteckende Erkrankung bei Hunden, Füchsen, Waschbären, Marder, Wiesel, Frettchen, Dachsen und Wölfen. Das Virus ist eng mit dem Masernvirus des Menschen verwandt, aber für Menschen ungefährlich.

Übertragen wird das Virus durch Speichel, Nasen- und Augensekret, sowie Kot und Urin infizierter Tiere. Auf direktem Wege durch gegenseitiges Belecken oder Tröpfcheninfektion sowie indirekt über verunreinigtes Futter, Wasser oder die Umgebung.

Das Krankheitsbild der Staupe ist vielschichtig. Es können Erscheinungen einer Lungenentzündung (Husten, Atembeschwerden), einer Magen-Darmerkrankung (Durchfall, Erbrechen), zentralnervösen Ausfallserscheinungen (Verlust der Scheu, Krämpfe Bewegungsstörungen) oder Hautveränderungen (Ausschläge, übermäßige Verhornung) auftreten. Diese können gleichzeitig oder zeitversetzt nacheinander vorkommen. Je nach Verlaufsform und Schwere des Krankheitsverlaufs liegt die Sterblichkeit zwischen 30 und 80 Prozent. Besonders gefährdet sind Jungtiere durch die Ansteckung an Alttieren, die das Virus in sich tragen und ausscheiden, aber nicht selbst erkrankt sind.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG