Eutin. Die Kreisverwaltung Ostholstein hat an rund 8.000 Haushalte im Kreisgebiet einen Fragebogen zur Mietwerterhebung verschickt und bittet die angeschriebenen Bürger um Mitwirkung an dieser freiwilligen, anonymen Erhebung. Der Kreis möchte mit dieser Frageaktion feststellen, wie hoch die Mieten für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger und damit die angemessenen Kosten für eine Unterkunft sein dürfen…
Dies sei für die Kommunen als Sozialhilfeträger von erheblicher Bedeutung, so die Kreisverwaltung. Beispielsweise müssen an den Sozialgerichten immer häufiger Mietrichtwerte nach einem schlüssigen Konzept als Entscheidungshilfe vorgelegt werden müssen. Ein auf dieser Basis erstellter „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“ soll hierauf dann verbindliche Antworten geben.
Mit der Erhebung und Analyse der nötigen Informationen hat der Kreis ein in Hamburg ansässiges Forschungsinstitut beauftragt. Dieses hat bereits bundesweit solche Befragungen vorgenommen und wurde zum zweiten Mal für den Kreis Ostholstein mit der Ermittlung der Mietrichtwerte beauftragt. Um die Mietpreise aus kleinen Objekten ermitteln zu können, wurde auf Adressdaten der deutschen Post zurückgegriffen.
Dieses Verfahren ist im Rahmen der Datenerhebung ein gebräuchliches Instrument.
Die datenschutzrechtlichen Belange werden mit dem anonymen Fragebogen gewahrt, da die angegeben Mieten lediglich über die Postleitzahl einem Gebiet zugeordnet werden können.
Aussender: Jan-Wendelin Henrich, Kreis Ostholstein
Redaktion: TG