Zum 1. Januar 2016 scheiden die Länder Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern aus dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus. Die Sitze gehen turnusgemäß an die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein über; seit 1992 erfolgt die Besetzungsreihenfolge im Rotationsverfahren. Für Schleswig-Holstein hat der Bundesrat auf Vorschlag der Landesregierung Finanzministerin Monika Heinold für die Dauer von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates benannt.
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der KfW. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. 80 Prozent ihres Kapitals wird von der Bundesrepublik Deutschland und 20 Prozent von den Ländern gehalten. Sie hat die Aufgabe, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen durchzuführen. Dazu gehören Investitionen in den Bereichen Mittelstand und Existenzgründungen, Risikokapital, Wohnungswirtschaft, Umweltschutz, Infrastruktur, technischer Fortschritt & Innovationen sowie international vereinbarte Förderprogramme und entwicklungspolitische Zusammenarbeit (§ 2 KfW-Gesetz).
Aussender: Agnes Witte, Finanzministerium (SH)
Redaktion: TG