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Elmshorn – Polizei zerschlägt Internethandel mit „Legal Highs“

Der Kriminalpolizei in Elmshorn ist ein Schlag gegen den illegalen Handel mit sogenannten „Legal Highs“ gelungen. Es handelt sich dabei um Mischungen von Kräutern und Pflanzenteilen, die mit synthetischen Substanzen versetzt werden, um eine berauschende Wirkung herbeizuführen, wenn sie geraucht werden. Sie werden unter anderem als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger oder Badesalze angeboten.

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Anlass waren Vorfälle, die sich am 10.11.2015 in Elmshorn ereigneten. Seinerzeit mussten mehrere Schülerinnen und Schüler Elmshorner Schulen mit schweren Ausfallerscheinungen ärztlich versorgt werden, da sie eine zu dem Zeitpunkt noch unbekannte Substanz konsumiert hatten. Die Kriminalpolizei hatte in dieser Sache die Ermittlungen aufgenommen.

Die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizei Elmshorn konnte die mutmaßliche Herkunft der Substanz aufklären und nachweisen, dass die hier konsumierten „Legal Highs“ alles andere als legal sind. So konnten im Rahmen eines Durchsuchungseinsatzes am 7.12.2015 in Elmshorn mehr als 4 kg der besagten Mischungen sowie weitere Beweismittel sichergestellt werden. Eine diesbezügliche kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass es sich bei den Kräutermischungen um verbotene Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz handelte. Im Zuge weiterer Durchsuchungsmaßnamen in Privatwohnungen und Firmen konnten in derselben Nacht und am Folgetag weitere Beweismittel sichergestellt werden, die darauf hindeuteten, dass hier ein bundesweiter Handel mit den illegalen Substanzen per Postversand abgewickelt worden war.

Zwei Täter, ein 44-jähriger und ein 25-jähriger Elmshorner, welche den Ermittlungsbehörden jeweils aus vorangegangenen Verfahren bekannt gewesen sind, wurden festgenommen. Sie dürften die Drogen über mindestens zwei Web-Shops im Internet in erheblichem Umfang vertrieben haben. Der 44-jährige mutmaßliche Haupttäter wurde am 8.11.2015 nach Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Itzehoe in Untersuchungshaft genommen.

Beide Täter werden sich nun wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten müssen. Überdies werden auch die Käufer, die auf den Internetplattformen Kräutermischungen bestellt haben, wegen des Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafrechtlich verfolgt. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nochmals vor dem Konsum unbekannter Substanzen, die für gewöhnlich in bunten Kleinverpackungen gehandelt werden. Etwaige Aufschriften auf den Verpackungen oder Hinweise in Bezug auf die Inhaltsstoffe stellen in diesem Zusammenhang keinerlei Qualitätsmerkmal dar. Diese Stoffe gelten grundsätzlich als gesundheitsgefährdend, wie dieser Fall der Ermittlungsgruppe Rauschgift zeigt.

Aussender: Nico Möller, Polizeidirektion Bad Segeberg
Redaktion: TG