Forschungsreaktor Geesthacht: Ausfall eines Notstromaggregats

GEESTHACHT/KIEL. Im abgeschalteten Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) konnte im Laufe einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung ein Notstromaggregat unplanmäßig nicht zugeschaltet werden. Wie das Energiewendeministerium (Atomaufsichtsbehörde) heute (08.12.2015) in Kiel mitteilte, wurde der Ausfall als meldepflichtiges Ereignis eingestuft.

Es wurde ein defekter Generatorschalter festgestellt, so dass das Notstromaggregat nicht mit dem Verbrauchernetz verbunden werden konnte. Der Generatorschalter wurde getauscht, so dass das Notstromaggregat wieder betriebsbereit ist. Die wiederkehrende Prüfung wurde wiederholt und ohne Beanstandungen erfolgreich abgeschlossen.

Die Betreibergesellschaft des Forschungsreaktors hat dem Energiewendeministerium das meldepflichtige Ereignis heute (08. Dezember 2015) fristgerecht als Ereignis der Kategorie „N“ (s.u.) gemeldet. Das Energiewendeministerium stuft das Ereignis bis auf weiteres als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam ein und hat die Ursachenklärung unter Einbeziehung von Sachverständigen aufgenommen.

Hintergrund

Der Forschungsreaktor Geesthacht wurde in 2010 endgültig abgeschaltet. Das Stilllegungsgenehmigungsverfahren läuft. Es befinden sich keine Brennelemente in der Anlage. Die Notstromanlage dient zur Stromversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromnetzanbindung.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)