Anlässlich der heutigen Aussprache über den Tierschutzbericht der Bundesregierung, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine Kehrtwende im Tierschutz. Ähnlich wie in der Energiepolitik müssten dazu entscheidende Impulse von Bundesregierung und Bundestag ausgehen. Auch zum Erhalt der Tierheime braucht es aus Tierschutzsicht dringend einen Masterplan. Damit konkrete Maßnahmen auch über die Parteigrenzen hinweg angeschoben werden können, lädt der Verband erneut zur Mitarbeit im Parlamentskreis Tierschutz ein.
“Obwohl der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert ist, hat sich für die Tiere seither so gut wie nichts geändert. Das hat sich auch in der heutigen Debatte gezeigt. Bundesregierung und Bundestag müssen den Tierschutz endlich als gesellschaftliches Projekt begreifen, das nur gelingen kann, wenn die Politik – ähnlich wie bei der Energiewende – selbst die entscheidenden Weichenstellungen vornimmt“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Von der Bundesregierung veranstaltete Dialogforen tragen dazu bei, dass selbst in der Agrarindustrie kaum noch in Frage gestellt wird, dass der Tierschutz verbessert werden muss – so die Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen oder Gesetze beschränken sich die politisch Verantwortlichen allerdings fast immer darauf, EU-Vorgaben möglichst unverändert in nationales Recht umzusetzen. Das gilt auch für die viel zitierte Änderung des Tierschutzgesetzes, welche dazu diente, die EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vorgaben, die das EU-Recht vorsah – etwa ein unabhängiges und unparteiisches Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben – blieben dabei allerdings auf der Strecke. Auch in anderen Bereichen vermissen die Tierschützer Fortschritte: „Das Tierschutzgesetz enthält nichts, um den Tieren in der Landwirtschaft Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einzuräumen, keine wirksamen Maßnahmen gegen die Qualzucht von Puten, Hunden oder Reptilien, keine konkreten Verbote gegen die Haltung von Wildtieren im Zirkus, keinerlei Ansätze für Regelungen im Heimtierbereich. Unsere Forderung, eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes durchzuführen, die dem Staatsziel Tierschutz entspricht, besteht daher unverändert fort“, sagt Schröder.
Praktischer Tierschutz in Gefahr – Kommunen in der Pflicht
Dass jetzt gehandelt werden muss, zeigt sich erneut auch beim karitativen Tierschutz. Die Aufnahme und Betreuung in Not geratener Tiere ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Übernommen wird diese Aufgabe aber meist von den örtlichen Tierschutzvereinen und deren Tierheimen. „Während die Kommunen jährlich rund 300 Millionen Euro Hundesteuer einnehmen, kämpft jedes zweite Tierheim ums Überleben. Es ist geradezu grotesk, dass die Bundesregierung dazu nur lapidar auf ergebnislos gebliebene Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden verweist oder darauf, dass auch im geänderten Tierschutzgesetz keine einschlägigen Regelungen, etwa zum Unterbringen von Fundtieren, vorgesehen sind. Da muss die Bundesregierung jetzt endlich ran“, fordert Schröder. Man brauche dringend einen Masterplan und durchgreifende Regelungen um den praktischen Tierschutz in der Fläche zu stabilisieren.
Tierschutz in Deutschland voranbringen
Die heutige Tierschutzdebatte nahmen Bündnis 90/Die Grünen als Anlass für einen Entschließungsantrag ‘Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern‘, der exemplarische Forderungen enthielt, die zeigen, wo es im Tierschutz in Deutschland fehlt und welche Ansatzpunkte es gibt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. „Auch die Abgeordneten der Regierungsparteien sollten sich eigentlich darüber im Klaren sein, dass es mit dem Tierschutz so nicht weiter gehen kann“, kommentiert Schröder. „Um den Tierschutz in Deutschland konkret voranzubringen, lade ich alle Abgeordneten ein, auch im Rahmen des von uns mit initiierten Parlamentskreises Tierschutz mitzuwirken.“
Aussender: Presse, Deutscher Tierschutzbund e.V.
Redaktion: TG