Weichen für Erdkabel-Pilotprojekt bei Ostküstenleitung gestellt – Energiewendeminister Habeck- „Schleswig-Holsteins Hartnäckigkeit hat sich gelohnt“

KIEL/BERLIN. Die Weichen für ein Erdkabel-Pilotprojekt bei der geplanten Ostküstenleitung sind gestellt: Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat heute (2. Dezember 2015) für ein Erdkabel-Gesetzentwurf gestimmt, der erstmals auch für die Ostküstenleitung die Möglichkeit vorsieht, auf Teilstrecken Erdkabel zu führen. „Es war ein starker Wunsch aus der Region, der fachlich sinnvoll ist. Die Landesregierung hat sich daher intensiv dafür eingesetzt. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt“, sagte Energiewendeminister Robert Habeck in Kiel. Das Gesetz soll voraussichtlich am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden, dann muss es noch den Bundesrat passieren.

„Die Möglichkeit, Erdkabel zu bauen, kann an besonders schwierigen Stellen dazu beitragen, die Belastungen für Mensch und Umwelt zu verringern. Vor allem in dicht besiedelten Bereichen“, sagte Habeck. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der der zuständige Netzbetreiber Tennet die Verkabelung von Teilstücken prüfen und planen kann.

„Wo konkret für Erdkabel die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie auch tatsächlich helfen können, wird der zuständige Netzbetreiber Tennet im Zuge des Planungsprozesses ausarbeiten. Wir werden in Absprache mit Netzbetreiber und Kommunen auf die betroffenen Regionen zugehen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände in die Planungen miteinzubeziehen“, sagte Habeck.

Hintergrund

Die Ostküstenleitung soll als 380-kV-Leitung Netzengpässe beheben und die wachsende Menge an Erneuerbaren Energien abtransportieren. So ist in den nächsten Jahren mit einem Zuwachs an Erneuerbaren Energien in der Region von 500 auf 1.500 Megawatt zu rechnen. Geplant ist, dass die Leitung von Mitte 2018 an abschnittsweise gebaut, beginnend beim Abschnitt 1, Raum Segeberg nach Lübeck (Mitte 2018), gefolgt von Abschnitt 2, Lübeck – Göhl (Mitte 2019) und zum Schluss Lübeck – Siems (Mitte 2020).

Bislang sahen die rechtlichen Grundlagen keine Möglichkeit der Erdverkabelung vor.

Auch im ersten Erdkabel-Gesetzentwurf (Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus) war die Ostküstenleitung als neues Pilotprojekt vorgesehen. Erst der Bundesrat brachte dies in das Verfahren ein, die Bundregierung folgte dem Votum der Länderkammer aber erst im zweiten Anlauf.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG