Die international renommierte Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer setzt den Auftrag des DFB-Präsidiums, die Vorwürfe im Zusammenhang mit der WM 2006 unabhängig und umfassend zu prüfen, mit Nachdruck um. Seit der vergangenen Woche haben die Rechtsanwälte der Kanzlei ihre Arbeit aufgenommen und mehr als zehn von ihnen in den Räumlichkeiten des Verbandes übergangsweise ein Büro bezogen.
Neben der Sichtung relevanter Akten und Unterlagen werden Personen befragt, die Auskünfte über die Abläufe in der FIFA, dem DFB sowie dem Bewerbungs- und Organisationskomitee geben könnten. Zum Auftakt der Befragungen wurde am Montag Franz Beckenbauer vernommen.
Als Grundlage für die Arbeit der Kanzlei dient der Prüfungsauftrag des DFB-Präsidiums, der folgende konkrete Fragestellungen enthält:
• Ob das Organisationskomitee der FIFA WM 2006 und gegebenenfalls auf Grundlage welcher Vereinbarungen, Beschlüsse, Rechnungen und steuerlichen Behandlung im April 2005 eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an die FIFA geleistet hat
• Wenn ja, zu welchem Zweck diese Zahlung geleistet wurde und ob dieser Zweck (FIFA-Kulturprogramm) erfüllt wurde
• Für den Fall, dass der Zweck nicht erfüllt worden sein sollte, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen die Zahlung nicht (teilweise) zurückgefordert wurde
• Ob Herr Robert Louis-Dreyfus an den DFB, das Bewerbungskomitee, das WM-OK 2006 oder eine andere Person oder Institution eine Zahlung in Höhe von 10,3 Millionen Schweizer Franken geleistet hat, die in Zusammenhang steht mit der Zahlung des WM-OK in Höhe von 6,7 Millionen Euro an die FIFA
• Wenn ja, zu welchem Zweck diese Mittel vom DFB, WM-OK, Bewerbungskomitee oder der anderen Person oder Institution verwendet wurden, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Mittel für einen Stimmenkauf im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Vergabe der WM 2006 verwendet wurden
• Wie die genannten Zahlen buchhalterisch erfasst wurden
• Welche (ehemaligen) Organmitglieder und Mitarbeiter des DFB jeweils und ab wann Kenntnis von den jeweiligen Vorgängen hatten
Auf Basis der erlangten Erkenntnisse wird dann insbesondere zu prüfen sein, ob
1. heutige oder ehemalige Organmitglieder oder Mitarbeiter des DFB bei ihrer Tätigkeit für den DFB oder als Mitglieder des Bewerbungs- oder Organisationskomitees in Zusammenhang mit einer eventuellen Zahlung in Höhe von 10,3 Millionen Schweizer Franken von Robert Louis-Dreyfus oder einer eventuellen Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA ihre Pflichten verletzt haben und welche zivilrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können,
2. dem DFB Ansprüche auf (teilweise) Rückzahlung der Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro gegen die FIFA oder Dritte zustehen.
Professor Christian Duve, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, erklärt: „Wir legen großen Wert auf die Unabhängigkeit unserer Untersuchung und die Seriosität der Ergebnisse. Wir werden den Sachverhalt sorgfältig prüfen und möglichst zeitnah unsere Erkenntnisse vorlegen. Wir haben Verständnis für den großen Informationsbedarf, aber bitten auch um Verständnis, dass wir mit Blick auf die Zahl der zu sichtenden Dokumente und zu befragenden Personen dafür einige Wochen benötigen werden.“
Reinhard Grindel, DFB-Schatzmeister und Vertreter des DFB-Präsidiums gegenüber der Kanzlei, sagt: „Wir werden die externe Prüfung vollumfänglich unterstützen und der Kanzlei alles zur Verfügung stellen, was zu einer lückenlosen Aufklärung beitragen kann. Wichtig ist es, eine verlässliche Faktenlage zu bekommen. Mit Blick auf die Werthaltigkeit der weiteren Befragungen verbieten sich Veröffentlichungen. Sobald ein belastbarer Stand vorliegt, werden wir ihn im Präsidium bewerten und transparent darüber informieren.“
Neben der Kanzlei führt auch der DFB-Kontrollausschuss Untersuchungen durch. „Im Rahmen dieser Untersuchungen werden wir die Vorgänge mit den Mitteln der DFB-Rechtsorgane sehr genau aufarbeiten“, sagt der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch.
Aussender: Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
Redaktion: TG