Am morgigen Sonnabend, 24. Oktober 2015 tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz wird die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen. Zudem stärkt das Gesetz den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landen. Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sog. WEEE-Richtlinie umgesetzt.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen. Auch kommen wir mit diesem Gesetz unserer Verantwortung nach, Gefahren, welche im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren. “
Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.
Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein.
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die sehr effizient sind: Mit 7,6 kg pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.
Gemeinsam mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt auch die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Organisation der bestehenden und zukünftigen Strukturen für die Entsorgung von Altgeräten durch die betroffenen Akteure finanziert wird.
Die FAQs zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie unter www.bmub.bund.de/P3759
Aussender: Michael Schroeren, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Redaktion: TG