Eutin. Der Kreis Ostholstein hat aus dem Nachlass eines verstorbenen Bürgers aus der Gemeinde Stockelsdorf überwiegend landwirtschaftliche Flächen und dazugehörige ältere Gebäude geerbt. Die Erbschaft ist mit der Maßgabe verbunden, vorhandene Biotope zu erhalten und zusätzliche Naturschutzmaßnahmen auf Teilflächen durchzuführen, um die Artenvielfalt zu erhöhen.
Nach den Worten von Landrat Reinhard Sager verdienen die testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen höchsten Respekt und Anerkennung. Sie zielen darauf ab, die zu Lebzeiten des Verstorbenen bereits begonnenen Aktivitäten zur Schaffung und Bewahrung von Lebensräumen für zahlreiche Tierarten nachhaltig zu sichern und weitere Ideen im Sinne des Naturschutzes, namentlich Amphibiengewässer und Gehölzpflanzungen umzusetzen.
Die Kreisverwaltung ist gegenwärtig damit befasst, die vorrangigen Nachlassangelegenheiten zu regeln und wird in der Folgezeit konkrete Maßnahmen entwickeln.
Aussender: Anja Sierks-Pfaff, Kreis Ostholstein
Redaktion: TG