Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Oktober 2015) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2015 den 20- jährigen deutschen Staatsangehörigen Aria L. durch Beamte des hessischen Landeskriminalamtes im Großraum Frankfurt/Main festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Frühjahr 2014 im syrischen Bürgerkrieg nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt und sich daher wegen eines Kriegsverbrechens strafbar gemacht zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 6 Nr. 2 und 3 VStGB, §§ 1, 3 und 105 JGG).
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen hielt sich der Beschuldigte von spätestens Anfang März bis April 2014 in Syrien auf und beteiligte sich auf Seiten einer namentlich nicht näher bekannten Gruppierung am bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad. Im Zuge dessen posierte der Beschuldigte den bisherigen Erkenntnissen zufolge vor abgetrennten und auf Stecken aufgespießten Köpfen von zwei im Bürgerkrieg getöteten Menschen. Die hiervon gefertigten Fotos waren über ein soziales Medium einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: TG