BUNDESAMT FÜR JUSTIZ VERÖFFENTLICHT STATISTIK ZUR TELEKOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG UND ZUR ERHEBUNG VON VERKEHRSDATEN

BONN. Der Schwerpunkt der von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation liegt auf dem Mobilfunkverkehr. Dies ergibt sich aus der Telekommunikationsüberwachungsstatistik für das Jahr 2014, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt veröffentlicht hat.

„Es ist aufschlussreich, sich Statistiken im Detail anzuschauen. So erfährt man zum Beispiel, dass fast die Hälfte aller Anordnungen Drogendelikte betrifft“, erklärt Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz.

Bundesweit sind im Jahr 2014 in 5.625 Verfahren Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a StPO angeordnet worden. Dies entspricht in etwa dem Wert des Vorjahres mit 5.669 Verfahren. Die Zahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag hierbei mit 23.382 leicht über dem Vorjahreswert von 22.917. Differenziert nach der Art der überwachten Kommunikation betrafen 70 % der Anordnungen die Mobilfunk-, 18,7 % die Internet- und 11,3 % die Festnetztelekommunikation. Dabei waren, ähnlich dem Vorjahr, in ca. 46 % der Fälle Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Anlass zur Überwachung.

Im Rahmen der Erhebung von Verkehrsdaten gemäß § 100g StPO wurden im Jahr 2014 bundesweit in 13.979 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Gegenüber dem Vorjahreswert von 12.572 ist dies eine Steigerung von etwa 11 %. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag im Jahr 2014 mit 22.701 um 8 % höher als im letzten Jahr (20.923).

Die Telekommunikationsüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den §§ 100a und 100g StPO angeordneten Maßnahmen. Außerdem kann der Jahresübersicht entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten.

Die Landesjustizverwaltungen und der Generalbundesanwalt berichten dem BfJ jährlich über die im vorangegangenen Jahr angeordneten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten. Auf Grundlage dieser Mitteilungen erstellt das BfJ entsprechende Jahresübersichten und veröffentlicht sie im Internet. Die Statistiken können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik abgerufen werden.

Aussender: Thomas W. Ottersbach, Bundesamt für Justiz
Redaktion: TG