BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Verlauf einer wiederkehrenden Prüfung im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel ist ein Notstromaggregat nicht wie erwartet angesprungen. Verantwortlich war ein fehlendes Signal, das unter anderem für die Zuschaltung des Notstromaggregates auf die entsprechende Notstromschiene erforderlich ist.
Das betroffene Notstromaggregat war und ist demzufolge für den Anforderungsfall nicht verfügbar. Dies teilte die zuständige Reaktorsicherheitsbehörde im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume heute (16. September) mit.
Das Ministerium hat Sachverständige hinzugezogen, um die Ursache des Fehlers zu untersuchen. Nach vorläufiger Einschätzung handelt es sich um ein Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (siehe unten).
Hintergrund:
Notstromdiesel haben die Aufgabe, bei Ausfall der Stromversorgung aus dem 380kv-Netz und auch aus dem 220/110 kV-Reservenetz die Eigenbedarfsversorgung des Kernkraftwerks sicherzustellen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verfügt über drei Notstromdiesel (infolge des o.a. Ausfalls derzeit nur zwei). Wenn diese nicht zugeschaltet werden können, wird automatisch das Unabhängige Notstandssystem angefordert. Dieses verfügt seinerseits über zwei Notstromaggregate, von denen momentan allerdings nur eines betriebsbereit ist.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Kühlung der Brennelemente, die sich im Reaktordruckbehälter befinden, muss ständig gewährleistet sein. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau aufgenommen.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Aussender: Nicola Kabel – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG / Hallo-Holstein