KIEL. Die Firma PRD Energy hat das Landesbergbehörde (LBEG) informiert, dass sie alle Aufsuchungserlaubnisse in Schleswig-Holstein zurückgibt. Betroffen sind die Aufsuchungsfelder Elmshorn, Bramstedt, Ostrohe und Schwarzenbek. Hinzu kommt das Bewilligungsfeld Prasdorf. Dies teilte das Energiewendeministerium heute (10. August 2015) mit.
Hintergrund
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 Bundesberggesetz (BbergG). Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Bei Aufsuchungserlaubnissen handelt es sich um das Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. Es sind damit keinerlei Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder gar Frack-Maßnahmen erlaubt. Solche müssen gesondert im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens beantragt und genehmigt werden.
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein