KIEL. Mit einer Absenkung der Zinsen für öffentliche Darlehen zur Förderung von Wohnraum will das Innenministerium die 2013 gestartete Offensive für bezahlbares Wohnen angesichts anhaltend niedriger Zinsen auf dem privaten Kapitalmarkt weiter in Schwung halten. Wie Innenminister Stefan Studt am Freitag (31. Juli) in Kiel sagte, werden künftig für die ersten 20 Jahre keine Zinsen erhoben, danach steigen sie alle fünf Jahre um ein Viertel Prozent.
Außerdem sollen die Darlehen in fast allen Landesteilen von derzeit 75 Prozent auf 85 Prozent der angemessenen Gesamtkosten erhöht werden. Das heißt, ein Investor mit einem Bauvorhaben in Höhe von zwei Millionen Euro erhält ein Darlehen über 1,7 Millionen Euro.
Veränderungen wird es auch bei den regional unterschiedlichen Nettokaltmieten geben. In Regionen, in denen bisher 5,50 Euro galten, sind künftig 5,65 Euro zu zahlen. Für äußerst hochpreisige Regionen wie Sylt und einige Kommunen im Hamburger Umland werden die Nettokaltmieten 5,80 Euro betragen. Die Mieten in den Regionalstufen I und II bleiben gleich.*
Die entsprechende Förderrichtlinie tritt am diesem Samstag (1. August) in Kraft. Mit der sozialen Wohnraumförderung sind Belegungsbindungen und gedeckelte Mieten verbunden, zum wirtschaftlichen Ausgleich werden die Zinsen im Verhältnis zum Kapitalmarkt subventioniert.
„Es gibt keine Alternative zu der Nachjustierung der Förderkonditionen, es sei denn, man wolle Wohnraumförderung nur noch auf dem Lande betreiben“, sagte Studt. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen bestehe eben gerade in den Regionen mit guten Alternativen durch den freien Markt. Der Minister räumte ein, dass die Erhöhung der Mietobergrenzen schwer verträglich sei, sie werde allerdings kombiniert mit deutlich geringeren Mietanstiegsmöglichkeiten. „Das ist im geförderten Wohnungsbau immer noch eine wirksame Wohnkostenentlastung gegenüber mittleren Marktmieten von mehr als acht Euro“, sagte Studt.
„Die Lage auf den Wohnungsmärkten fordert von allen Beteiligten einen Tribut“, sagte der Minister. Die Wohnungswirtschaft müsse auf die vollständige Kompensation freifinanzierter Renditen in den Regionen mit den höchsten Mieten verzichten. Mieter müssten in neuen sozial geförderten Wohnungen am Hamburger Rand in Zukunft bis zu 5,80 Euro netto kalt für den Quadratmeter Wohnfläche bezahlen. Das Land werde pro Wohnung höhere Fördermittel bei noch mal abgesenkten Förderzinsen einsetzen.
Studt unterstrich angesichts der Marktverhältnisse die Notwendigkeit einer weiterhin aktiven staatlichen Wohnungspolitik. Das Land werde seine Wohnraumförderung zunächst bis 2018 auf hohem Niveau fortsetzen. Für die Mietwohnraumförderung würden rund 320 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen rund 4.200 Wohnungen mit Miet- und Sozialbindungen entstehen, davon 3.100 Wohnungen in den so genannten Bedarfsregionen, wie beispielsweise 1.400 Wohnungen im Hamburger Rand. 40 Millionen Euro stehen landesweit für die Förderung von rund 700 Eigenheimen zur Verfügung.
*Zu den Regionalstufen I beziehungsweise II gehören Flensburg und Neumünster sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg (ohne Geesthacht), Nordfriesland (ohne die Inseln), Ostholstein (ohne Bad Schwartau und Scharbeutz), Plön (ohne Preetz), Rendsburg-Eckernförde (ohne Altenholz und Kronshagen), Schleswig-Flensburg, Segeberg (ohne Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt) und Steinburg.
Aussender: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (SH), Thomas Giebeler
Redaktion: TG / Hallo-Holstein