Der BBU fordert ernst gemeinte Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

(Bonn, Stuttgart, 30.07.2015) Der BBU sieht in der rechtsverbindlichen Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen ein wichtiges Instrument, um mehr Transparenz und Sicherheit für die Vorhaben zu erreichen.

In Baden-Württemberg laufen aktuell die Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke (AKW) in Neckarwestheim und Philippsburg. Für beide Standorte hat inzwischen die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Aus Sicht der Initiative AtomErbe Obrigheim (die Gruppe ist BBU-Mitglied) wurden die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung von der Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, nicht ausreichend genutzt.

Dies zeigte sich bereits bei den veröffentlichten Unterlagen, die unvollständig und oberflächlich waren. „Dies veranlasste die Bürgerinitiatven um das AKW Neckarwestheim, den Erörterungstermin im Juni zu boykottieren, weil sie auf dieser Basis keine sinnvolle Behandlung ihrer Einwendungen erwarteten“, so BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan.

Immerhin hatten zum Rückbau des AKW Neckarwestheim rund 2.500 Menschen und zum Rückbau des AKW Philippsburg rund 2.800 Menschen Einwendungen erhoben und Kritik an den Rückbauplänen geübt. Die EinwenderInnen, die beim Erörterungstermin zum Rückbau des AKW Philippsburg anwesend waren (auch Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim nahmen teil), mussten erleben, dass vom AKW-Betreiber EnBW kaum Antworten auf die Fragen und die Kritik der EinwenderInnengegeben wurden und dass die Behörde dies akzeptierte, obwohl die intensive Auseinandersetzung mit den Einwendungen Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist. Vorrangige Forderungen waren daher – wie bereits in Neckarwestheim -, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit vollständigen und aussagefähigen Unterlagen neu zu beginnen sowie alle geplanten Maßnahmen einzubeziehen.

Zu beobachten ist bei den Genehmigungsverfahren für den Rückbau von Atomkraftwerken, dass der Umfang der ersten Genehmigung zum einen immer umfassender wird (für das AKW Obrigheim wurden drei Genehmigungen für einen ähnlichen Umfang wie für die jetzt in Philippsburg beantragte erteilt). Zum andern werden wesentliche Teile ausgegliedert wie jetzt an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg die neuen Anlagen zur Reststoffbearbeitung (d. h. zur Behandlung der radioaktiv belasteten Abbaumaterialien) und zur Lagerung des übrig bleibenden schwach- und mittelradioaktiven Atommülls. Sie sollen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden. Zu befürchten ist zudem, dass es für die rund 15 Jahre dauernden Rückbau-Vorhaben keine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird.

Für das hessische AKW Biblis wurde dies bereits so angekündigt.

Der BBU fordert eine formelle rechtsverbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, die nicht nur eine Pflichtveranstaltung von Behörde und Betreiber mit minimalem Aufwand für beide ist, sondern im Sinn der Aarhus-Konvention eine wirkliche Mitwirkung der betroffenen und interessierten Öffentlichkeit ermöglicht. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Rückbau-Vorhaben im Atombereich geleistet werden, gerade auch wenn es um die Minimierung der Strahlenbelastung geht. Ergänzend gehört dazu die Bezahlung von Experten und Juristen, die von den BürgerInnen hinzugezogen werden, um ihr Sicherheitsbedürfnis zu vertreten und ihren Rechtsschutz einzufordern. Oberste Priorität hat für den BBU der Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen.

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Redaktion: TG / Hallo-Holstein