Die Europäische Kommission hat Beschwerdepunkte an Sky UK und sechs große amerikanische Filmstudios übermittelt. Ihrer Auffassung zufolge ist es unzulässig, dass Sky UK mit den Filmstudios bilateral vertragliche Beschränkungen eingegangen ist, die es Verbrauchern unmöglich machen, die Pay-TV-Dienste außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands abzurufen.
Sky und Filmstudios unter Beschuss
Schon seit 2014 untersucht die EU-Kommission, ob das von Sky betriebene Geoblocking die Wettbewerbsvorschriften verletzt. Dass Nutzer außerhalb von Großbritannien und Irland das von den Filmstudios Disney, NBCUniversal, Paramount Pictures, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros zur Verfügung gestellte Filmmaterial nicht sehen können, hat nun zur Mitteilung der Beschwerdepunkte an diese sieben Unternehmen geführt.
„Europäische Konsumenten wollen die Pay-TV-Sender ihrer Wahl sehen, unabhängig davon, wo sie leben oder wohin sie reisen. Unsere Untersuchung zeigt, dass sie das heutzutage nicht können, auch weil es Lizenzvereinbarungen zwischen großen Filmstudios und Sky UK Konsumenten in anderen EU-Ländern nicht erlauben, auf Sky UKs britische und irische Pay-TV-Dienste zuzugreifen, weder über Satellit noch online“, kritisiert die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Absoluter Gebietsschutz ist unzulässig
Durch die Klauseln in den bilateralen Verträgen kommt es zu einem „absoluten Gebietsschutz“, sowohl für Sky UK als auch für andere Länder – denn umgekehrt können andere Pay-TV-Anbieter ihre Dienste oftmals auch nicht in Großbritannien und Irland zur Verfügung stellen. Dadurch wird der grenzübergreifende Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern ausgeschaltet, der Binnenmarkt wird laut EU-Kommission entlang nationaler Grenzen aufgeteilt. „Wir glauben, dass das gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen könnte. Die Studios und Sky UK haben nun die Gelegenheit, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen“, meint Vestager.
Aussender: pressetext, Marie-Thérèse Fleischer
Foto: sky.com
Redaktion: TG / Hallo-Holstein