KIEL. Eine höhere Internationalität, der Differenzierungsprozess im Wissenschaftssystem und der damit verbundene intensivere Wettbewerb, die Differenzierung des Angebots sind neben der steigenden Zahl der Studierenden die großen Herausforderungen der schleswig-holsteinischen Hochschulen.
Auf Initiative von Wissenschaftsministerin Kristin Alheit wurde zu Beginn des Jahres deshalb die „Hochschulkommission Schleswig-Holstein“ (HSSH) eingesetzt, deren Resultate heute (8.7.) im Kieler Landeshaus präsentiert wurden.
Die Kommission tagte unter Leitung von Wissenschaftsstaatssekretär Rolf Fischer bisher monatlich und hat nun wie geplant zur Mitte des Jahres ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Entwicklung der Hochschulen und zur Bewältigung des sog. „doppelten Abiturjahrgangs“ vorgelegt: Das „Zukunftspaket Hochschulen“.
Anlässlich der heutigen (8.7.) Vorstellung des Hochschulpakets im Landeshaus sagte Wissenschaftsministerin Kristin Alheit: „Die Arbeit der Hochschulkommission in den vergangenen Monaten waren geprägt von dem Willen aller Akteure, trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu greifbaren Verbesserungen zu kommen. Das Zukunftspaket Hochschulen zeigt, dass dies gelungen ist. Dafür und für ihre intensive konstruktive Mitwirkung danke ich allen Beteiligten auf Seiten der Hochschulen sehr.“
Für die Seite der Hochschulen erklärte der Präsident der Landesrektorenkonferenz Prof. Dr. Werner Reinhart von der Europa-Universität Flensburg: „Die LRK Schleswig-Holstein nimmt mit Erleichterung und Freude zur Kenntnis, dass die Landesregierung die Sorge der Hochschulen um ihre Zukunftsfähigkeit ernst nimmt und es unserer Ministerin gelungen ist, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Grundhaushalt der Hochschulen entsprechend zu stärken. Dieses klare Bekenntnis zur Bedeutung von Bildung und Wissenschaft betrachtet die LRK SH als eine Investition in die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Diese Unterstützung wird auch dringend benötigt, um gute Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung sowie Studium und Lehre gewährleisten zu können – und dies gerade auch angesichts des doppelten Abiturjahrgangs 2016.“
Reinharts Stellvertreter, Prof. Dr. Udo Beer von der FH Kiel, ergänzte: „Die Dankbarkeit der Hochschulen gegenüber ihrer Ministerin ist ehrlich, bekommen die Hochschule durch die Verstärkung ihrer Grundhaushaltsmittel doch endlich wieder ein wenig Spiel-raum, um die vielen Aufgaben angehen zu können, die im Laufe der Jahre zusätzlich auf die Hochschulen übertragen wurden. Das Geld eröffnet aber auch Perspektiven, die Hochschulen über Lehre und Forschung hinaus stärker in den Wissenstransfer eintreten zu lassen. Die Modernisierung unseres Landes benötigt starke Hochschulen und zukunftstauglich ausgebildete Absolventinnen und Absolventen. Die Hochschulen kön-nen sicherlich nicht alle Probleme des echten Nordens lösen, möchten aber handlungs-fähig bleiben, um sich an diesem Prozess zu beteiligen.“
Zukunftspaket Hochschulen im Einzelnen
Im Rahmen des Zukunftspakets wurden fünf Bausteine zur Gestaltung der Hochschullandschaft Schleswig-Holstein vereinbart. Diese basieren darauf, dass die Landesregierung erhebliche Anstrengungen zur Finanzierung und Unterstützung der Hochschulen unternimmt.
1. Erhöhung der Grundfinanzierung
Als erster und wesentlicher Baustein des Zukunftspaketes wurde die Erhöhung der Grundfinanzierung Schleswig-Holstein ab 2016 vereinbart. 2016 werden die Hochschulen zusätzlich 10 Mio. € und in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich weitere 5 Mio. € aus dem Landeshaushalt erhalten, so dass in 2019 die Grundfinanzierung dann um 25 Mio. € angestiegen sein wird. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode wurde der Grundhaushalt der Hochschulen um 5 Mio. Euro angehoben.
2. Hochschulpakt III wird umgesetzt
Baustein 2 ist der Bund/Länder finanzierte Hochschulpakt zur Unterstützung der Hochschulen bei der Bewältigung der stetig steigenden Studierendenzahlen. Das Land stellt für die 3. Phase des Paktes für 2016 bis 2023 insgesamt 225 Mio. € zur Verfügung, der Bund dieselbe Summe (450 Mio. € insgesamt). In der Hochschulkommission hat es jetzt eine generelle Verständigung über die Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Hochschulen des Landes gegeben.
3. Flexibilität bei Personalplanung
Die Verstetigung von 30 Mio. Euro nach Auslaufen des Hochschulpaktes III ist zugesagt. Um Fachpersonal dauerhaft zu binden, wird es den Hochschulen deshalb schon jetzt ermöglicht, aus den HSP-Mitteln befristete Stellen zu entfristen. Das gibt Hochschulen und Personal hohe Planungssicherheit und neue Flexibilität.
4. Hochschulbau wird gestärkt
Darüber hinaus hat die Landesregierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Sanierungsstau an den Hochschulen zu beseitigen.
· Zusätzlich zu dem Etat für den Hochschulbau 2015 in Höhe von 51,3 Mio. € sind 83 Mio. € Sondervermögen Hochschulbau, die Sanierungsvereinbarung mit der Christian Albrecht Universität im Umfang von 165 Mio. € und eine Beteiligung der Hochschulen an dem „Infrastrukturprogramm 2018“ vereinbart worden.
· Im Einzelfall kann von nun an den Hochschulen die Bauherreneigenschaft zur Vereinfachung des Verfahrens übertragen werden.
· Da die Zahl der Studierenden langfristig auf hohem Niveau erwartet wird, kann erstmals auch für Neubaumaßnahmen auf die Hochschulpaktmittel, die für die steigenden Studierendenzahlen gedacht sind, zurückgegriffen werden.
5. Weitere Initiativen auf Bundesebene
Die Landesregierung wird sich auch auf Bundesebene für die Zukunft der Hochschulen einsetzen. Nach aktuellen Prognosen der Studienanfängerzahlen entsteht ab 2021 eine Finanzierungslücke aufgrund anhaltend hoher Studierendenzahlen bei gleichzeitigem Auslaufen des Bund/Länder finanzierten Hochschulpaktes.
· Zur Schließung dieser Finanzierungslücke ist ein neues Bund-Länder Programm zwingend erforderlich, für das sich die Landesregierung frühzeitig ab 2018 beim Bund einsetzen wird.
· Schleswig-Holstein prüft darüber hinaus eine Beteiligung an dem Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und an dem Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder.
Flankierende Maßnahmen
Neben diese Bausteine treten weitere flankierende Maßnahmen zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen des 2016 kommenden doppelten Abiturjahrganges
· Um den vielen Studierenden Wohnen zu erschwinglichen Kosten anbieten zu können, wurden weitere finanzielle Mittel zum Ausbau des studentischen Wohnens und zur Unterstützung des Projektes „Wohnen für Hilfe“ bereitgestellt.
· Mit dem Ausbau der BAföG-Beratung, einem neuen Servicecenter des Studentenwerks und des psychologischen Beratungszentrums werden die Serviceleistungen für die jungen Menschen gestärkt.
· Zur Entlastung der Hochschulen wurden im Rahmen der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ des Landes, der Wirtschaft, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, der Gewerkschaften und Hochschulen Strategien entwickelt, um dem absehbar wachsenden Fachkräftebedarf in Schleswig-Holstein vorausschauend zu begegnen. Insbesondere der doppelte Abiturjahrgang bietet hier gute Chancen, Abiturienteninnen und Abiturienten für die duale Ausbildung und Karrieremöglichkeiten im Handwerk zu interessieren.
· Das Angebot an FSJ Stellen wird bei der Orientierung im Berufsleben helfen.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat somit gemeinsam mit den Hochschulen ein „Zukunftspaket Hochschulen“ vereinbart, das die Herausforderungen einer modernen und international ausgerichteten, im Wettbewerb stehenden Hochschullandschaft annimmt.
Aussender. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
Redaktion: TG / Hallo-Holstein