Gesundheitsministerium informiert zu Keuchhusten (Pertussis) in Schleswig-Holstein und erinnert an Impfempfehlung für alle Altersgruppen

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuell aufgetretenen Keuchhusten-Infektionen in Schleswig-Holstein erinnert das Gesundheitsministerium an die gültigen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut: Prüfen Sie Ihren Impfschutz und den Impfschutz Ihrer Kinder und lassen Sie diesen gegebenenfalls auffrischen.

 

Ein Schutz vor Keuchhusten ist für alle Altersgruppen angezeigt. Keuchhusten ist in jedem Alter eine langwierige Erkrankung, aber bei Säuglingen kann sie zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen.

 

Keuchhusten verläuft – gerade bei Kindern – typischerweise in drei Stadien

• Im ersten Stadium der Erkrankung leiden die Betroffenen für 1 bis 2 Wochen unter erhöhter Temperatur und einem un-charakteristischen Husten.

• Während der zweiten Krankheitsphase kommt es zwischen 5- und 50-Mal am Tag zu den typischen, krampfartigen Hustenattacken mit hörbarer Einatmung bis hin zur Atemnot. Nicht selten sind die Anfälle von einem Herauswürgen des Schleims oder Erbrechen begleitet.

• Im letzten Stadium klingen die Symptome über einen Zeitraum von 2 bis 6 Wochen ab.

Bei Säuglingen stehen als Symptomatik nicht selten Atemstillstände im Vordergrund.

Sie sind daher besonders gefährdet.

Auch von möglichen Komplikationen wie Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen sowie einer Erkrankung des Gehirns (Enzephalitis) sind vor allem Keuchhusten-Patienten im ersten Lebensjahr betroffen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen treten die typischen Keuchhusten-Attacken nicht unbedingt auf, weswegen sie für ihr Umfeld – vor allem auch für Säuglinge – oft eine unerkannte Infektionsquelle darstellen.

Impfempfehlung

Die Impfung gegen Keuchhusten wird von der STIKO für alle Säuglinge, Kinder und Jugendlichen empfohlen. Darüber hinaus sollten alle Erwachsenen zusammen mit der nächsten Auffrisch-Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig gegen Keuchhusten geimpft werden.

Weiter wird Frauen im gebärfähigen Alter eine Pertussis-Impfung empfohlen, sofern sie in den letzten 10 Jahren nicht gegen Keuchhusten geimpft wurden.

Um Säuglinge vor einer lebensgefährlichen Keuchhusten-Erkrankung zu schützen, empfiehlt die STIKO auch engen Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister, Großeltern) und Betreuern eines Neugeborenen – möglichst vier Wochen vor dessen Geburt – eine Pertussis-Impfung. Zudem wird die Impfung für das Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen empfohlen.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Impfstoff

Der Keuchhusten-Impfstoff wird i.d.R. in Kombination mit anderen Bestandteilen verabreicht. Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe schützen auch vor Tetanus und Diphtherie (TdPa). Weiter ist ein Vierfach-Impfstoff zugelassen, der mit einer zusätzlichen Komponente vor Kinderlähmung (Polio) schützt (TdPa-IPV). Für Säuglinge und Kleinkinder sind zudem Impfstoffe im Handel, die darüber hinaus einen Schutz gegen Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b (Hib) aufbauen.

Zum Pertussis-Impfschutz sowie zu den empfohlenen Impf-Zeitpunkten berät Sie auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.

Weitere Informationen zur Erkrankung und zum Impfschutz finden Sie im Internet unter http://impfen.schleswig-holstein.de

Aussender: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frank Strutz-Pindor
Redaktion: TG / Hallo-Holstein