Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat am heutigen Tage (27. Juni 2015) im Zusammenhang mit dem Anschlag vom 26. Juni 2015 auf zwei Hotelanlagen in Sousse/Tunesien ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes, des Mordversuchs (§ 211, 22, 23 Strafgesetzbuch) und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch) eingeleitet.
Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen hatte ein Täter gegen 13.00 Uhr am dortigen Strand wahllos mit einem automatischen Gewehr Schüsse auf die Besucher der Hotelanlagen abgegeben und dabei mindestens 39 Personen, darunter mindestens einen deutschen Staatsangehörigen, getötet. Zahlreiche weitere Personen, darunter auch eine deutsche Staatsangehörige, sollen verletzt worden sein. Zu dem Anschlag hat sich die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) bekannt.
Der Generalbundesanwalt hat das Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Zu weiteren Einzelheiten über die hiermit mitgeteilten Informationen hinaus können derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilt werden.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Stefan Schmidt
Redaktion: TG / Hallo-Holstein