KIEL. Im Zuge seines umfassenden Programms zum Umgang mit Jakobskreuzkraut hat das Landwirtschaftsministerium einen Leitfaden für Tierhalter und Tierhalterinnen zum Umgang mit Jakobskreuzkraut herausgegeben. Schwerpunkt liegt auf den notwendigen Vorsorgemaßnahmen, die zum Schutz der Tiere ergriffen werden müssen.
Zugleich setzt Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck auf eine starke Bekämpfung von Jakobskreuzraut, von der er sich heute (26. Juni 2015) in Ostholstein ein Bild machte.
„Eigentümer und Pächter von Flächen sollten Jakobskreuzkraut bekämpfen. Das gilt besonders, wenn dort Tiere weiden. Das Jakobskreuzkraut breite sich derzeit im Land stark aus. Auf den extensiv bewirtschafteten Flächen der Stiftung Naturschutz, werden die Maßnahmen zur Bekämpfung in diesem Jahr deutlich intensiviert. Auch der Umbruch als besonders scharfes Schwert gehört zu den Methoden der Bekämpfung inzwischen dazu“, sagte Habeck. Zugleich seien aber auch die Tierhalter und Tierhalterinnen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen über Jakobskreuzkraut keine giftigen Pyrrolizidinalkaloide (PA) aufnehmen. „Das ist aus Gründen des Tierschutzes und des Futtermittelrechtes geboten“, sagte Habeck
„Wie eine vorbildliche Bekämpfung der Problempflanze aussieht, kann man bei unserem Pächter und Highlandrind-Züchter Richard Kiene sehen“, lobt Dr. Aiko Huckauf den Landwirt, der das JKK mäht, das Mahdgut gleich aufnimmt, mit dem Ladewagen abfährt und seine Rinder solange aussperrt, bis wieder genug Futter nachgewachsen ist. „Dass im ganzen Land die Mähmaschinen laufen, haben wir auch unseren 1200 Stiftungspächtern zu verdanken“, ergänzt Dr. Walter Hemmerling, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Naturschutz, und appelliert an alle Tierhalter die Hinweise aus dem Leitfaden sehr ernst zu nehmen.
Alle Vorsorgemaßnahmen sollten insbesondere so ausgerichtet sein, dass eine fortlaufende Aufnahme geringer Mengen an JKK-Pflanzenteilen und damit die Aufnahme von PA über einen längeren Zeitraum vermieden wird. Bei Beweidung ist darauf zu achten, dass unter anderem ein ausreichendes Futterangebot auf der Weide vorhanden sein muss, insbesondere wenn JKK in größeren Beständen auftritt. Dazu muss sich die Besatzdichte der Tiere an dem verfügbaren Futterangebot orientieren. Sollte eine Weide zur Weidepflege gemäht oder gemulcht werden, ist zu beachten, dass abgemähte JKK-Pflanzen dann weniger oder keine Bitterstoffe mehr enthalten und daher die Tiere die abgemähten Pflanzen nicht mehr zwangsläufig meiden. Daher ist dafür zu sorgen, dass die abgemähten Pflanzen den Tieren nicht mehr zugänglich sind. Die Flächen und die Tiere sind regelmäßig zu kontrollieren. Es empfiehlt sich zudem, ein Weidetagebuch zu führen.
Weiterhin weist das Ministerium in dem Merkblatt, das den betroffenen Verbänden aus dem Bereich der Nutztierhaltung sowie der Landwirtschaftskammer an die Hand gegeben wurde, darauf hin, dass bei der Gewinnung von Winterfutter (Heu und Silage) ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die PA sind nicht nur in frischen Pflanzen wirksam, sondern auch in Heu und Silage. „Hier ist eine besondere Sorgfalt bei der Futtergewinnung erforderlich“, sagte Habeck. Die Flächen, die zur Gewinnung sicheren Futters gemäht werden, sollten frei sein von JKK. Somit sind die Mähflächen vor der Mahd entsprechend zu kontrollieren. Im Zweifelsfall sollte auf die Futtergewinnung verzichtet werden.
Das Merkblatt sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150626_Jakobskreuzkraut.html;jsessionid=364FFC26DEF6D72DB9E674F05FBEA0ED
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein