Defekte Kühlwasserleitung an einem Notstromdiesel im Kernkraftwerk Krümmel

KIEL/GEESTHACHT. Im Kernkraftwerk Krümmel ist im internen Kühlkreislauf eines Notstromdiesels ein Riss festgestellt worden. Das teilte die Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute in Kiel mit. Der Defekt wurde bei einer sogenannten zerstörungsfreien Prüfung am 16. Juni 2015 entdeckt.

Der betroffene Rohrleitungsabschnitt wird herausgetrennt; die Ursache wird analysiert. Der Notstromdiesel ist für den Zeitraum der Prüfung freigeschaltet und steht daher derzeit nicht zur Verfügung. Eine ausreichende Notstromreserve ist jedoch gegeben (siehe Hintergrund).

Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. Das meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) ist von der Betreibergesellschaft fristgerecht bei der Atomaufsichtsbehörde angezeigt worden.

Hintergrund:

Die Stromversorgung des Kernkraftwerks Krümmel erfolgt über ein Hauptnetz (400 KV) oder über ein unabhängiges Fremdnetz (110 KV). Beide Netze stehen derzeit zur Verfügung. Falls beide Netze ausfallen, ist die Stromversorgung über Notstromdiesel vorgesehen. Das Kernkraftwerk Krümmel besitzt sechs voneinander unabhängige Notstromdiesel, wobei für den derzeitigen Anlagenzustand „Nachbetrieb“ die Leistung eines Diesels ausreichen würde. Zur Sicherheit fordert die Atomaufsichtsbehörde jedoch die Verfügbarkeit von zwei Dieseln.

Im Rahmen von zerstörungsfreien Prüfungen kann man Hinweise auf Schädigungen (Rissanzeigen) erhalten, die sich aus einer reinen Sichtprüfung nicht ergeben würden. Tiefergehende Erkenntnisse zu Material, Materialveränderung, Ausmaß, Schadensmechanismus ergeben sich aus zerstörenden Untersuchungen. Dabei wird das betroffene Segment nach dem Heraustrennen in einem Werkstofflabor genauer untersucht (metallographische Untersuchung). Dann muss Abhilfe geschaffen werden; die Atomaufsichtsbehörde wird darüber befinden, ob diese Abhilfemaßnahme auch an den anderen Notstromdieseln installiert werden muss.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung

Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein