BERLIN, 04.06.2015 – Staaten weltweit müssen Massenüberwachung stoppen, das fordern Amnesty International und Privacy International in einem heute veröffentlichten Bericht. Zwei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden stellen die beiden Organisationen im Bericht „Two years after Snowden: Protecting human rights in an age of mass surveillance“ fest, dass Regierungen an der Massenüberwachung festhalten oder diese gar ausbauen wollen, obwohl Gerichte, Parlamente und Menschenrechtsinstitutionen diese Praxis als Menschenrechtsverletzung verurteilen.
„Dank Whistleblower Edward Snowden wissen heute Millionen von Menschen, dass nicht einmal ihre intimsten Geheimnisse vor der Überwachung der Regierungen geschützt sind. Nationale und internationale Expertengremien haben sich sehr klar geäußert: Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist eine Verletzung der Menschenrechte“, sagt Carly Nyst von Privacy International.
„Es ist enttäuschend, dass Regierungen nicht akzeptieren wollen, dass Massenüberwachung die Menschenrechte verletzt. Die Verabschiedung des USA Freedom Act zeigt zwar, dass Überwachung eingeschränkt werden kann. Zugleich zeigen Entwicklungen in vielen Ländern, dass der Datenhunger der Regierungen weiterhin unersättlich ist“, kritisiert Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International.
Trotz wachsender Kritik an der Massenüberwachung – etwa durch die UNO oder den Europarat – bleiben die Überwachungsprogramme der USA und Großbritanniens durch Geheimhaltung geschützt, während andere Regierungen ihre Überwachung noch ausbauen. Dazu zählen beispielsweise Dänemark, Finnland, Frankreich und Pakistan.
Auch die Vorratsdatenspeicherung, wie sie die Bundesregierung plant, verletzt das Recht auf Privatsphäre. „Überwachung darf nur stattfinden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Maßnahme gezielt, richterlich angeordnet und auch im Übrigen verhältnismäßig ist“, sagt Sebastian Schweda, Experte für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland. „Die geplante Vorratsdatenspeicherung erfüllt bereits das erste Kriterium nicht: Sie ist anlasslos, ‚auf Vorrat‘ eben, nicht einmal ein vager Verdacht liegt vor.“
Eine geschützte Privatsphäre ist die Grundlage für die Ausübung anderer Menschenrechte, für politisches Engagement und für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Wer weiß, dass Informationen über seine Anrufe und SMS, seine Internetaktivitäten und Aufenthaltsorte gespeichert werden, überlegt sich vielleicht dreimal, ob er wirklich die HIV-Beratungsstelle anruft, jede Woche zum Gewerkschaftstreffen geht oder per Telefonkette eine Demonstration organisiert“, sagt Schweda. „Deshalb stehen mit der Privatsphäre gleichzeitig weitere Menschenrechte auf dem Spiel. Es ist kein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht im Eiltempo noch vor der Sommerpause durchbringen will, statt ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte mit einer gründlichen Debatte Rechnung zu tragen.“
Amnesty International und Privacy International fordern die Regierungen weltweit in einem Sieben-Punkte-Plan auf, Einschränkungen und Kontrollen für die Überwachung einzuführen, damit diese rechtmäßig und menschenrechtskonform ist. Um menschenrechtskonform zu sein, muss jegliche Überwachung gezielt, durch einen ausreichenden Verdacht begründet sowie richterlich angeordnet sein. Zudem braucht es Kontrollen durch Gerichte, eine transparente und unabhängige parlamentarische Aufsicht sowie klare gesetzliche Grundlagen und Regeln.
Aussender: AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Redaktion: TG / Hallo-Holstein