KIEL. Mit zwei Erlassen an die Veterinärämter Schleswig-Holsteins wird der Tierschutz in der Nutztierhaltung weiter verbessert. Demnach darf die Enthornung von Kälbern künftig nur noch unter Gabe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln erfolgen. Außerdem werden zur Verbesserung der Tiergesundheit geschlachtete Masthühner stringenter auf Veränderungen an den Fußballen überwacht. Diese neuen Vorgaben werden die Veterinärämter in Schleswig-Holstein stärker in ihre Kontrollen einbeziehen.
„Erneut hat sich gezeigt, dass die Arbeit am Runden Tisch Tierschutz konkrete Ergebnisse bringt. Wir setzen nun um, was gemeinsam mit Nutztierhaltern, Tierschützern und Wissenschaftlern besprochen wurde. Dass das so möglich ist, ist richtungsweisend, und dafür danke ich“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (25. Mai).
Neu bei der Enthornung von Kälbern ist die zwingend erforderliche Gabe von Beruhigungsmitteln (Sedativa). „Das Tierschutzgesetz verpflichtet uns, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Dafür ist die Sedierung der Kälber wichtig“, sagte Habeck. Die Agrarministerkonferenz der Länder hatte sich im März mit dem Thema befasst und einstimmig beschlossen, dass bei der Enthornung, wenn sie denn erforderlich ist, neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Beruhigungsmitteln als verpflichtend anzusehen ist. Mit dem Erlass wird sichergestellt, dass unter anderem die Veterinärämter der Kreise dies in die praktische Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe einbeziehen.
Werden bei der Schlachtung von Hühnern vermehrt veränderte Fußballen festgestellt, ist dies ein Indiz dafür, dass am Haltungsmanagement etwas verändert werden muss. Denn stimmen in einem Hühnerstall Luft- oder Bodentemperatur, Luft- und Einstreufeuchte, Wasserversorgung, Futterversorgung oder Lüftung nicht, können die dort gehaltenen Hühner die teils schmerzhaften Veränderungen an den Fußballen davontragen. Künftig sollen im Gleichschritt mit Niedersachsen die Fußballen geschlachteter Masthühner daher stringenter und differenzierter als bisher überwacht werden. Bei einem schlechten Zustand der Fußballen sind erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dazu können neben intensiver Beratung beispielsweise eine Verringerung der Besatzdichte und die Verbesserung des Stallklimas gehören. Dies soll in Stufen geschehen – veranlasst durch den Hühnermastbetrieb selbst oder durch die zuständige Veterinärbehörde.
Die Erlasse sind auf der Internetseite http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/tierhaltung.html zu finden.
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein