Nach Einschätzung der Entsorgungskommission (ESK) gehen von den korrodierten Atommüllfässern wie im Atomkraftwerk Brunsbüttel keine direkten radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung aus. Allerdings bemängelt die Kommission in einer heute vorgestellten sicherheitstechnischen Bewertung, dass systematische und einheitliche Überwachungskonzepte fehlen, um Befunde an Fässern, wie sie in Brunsbüttel festgestellt wurden, frühzeitig zu erkennen.
Das Bundesumweltministerium wird die Empfehlungen der ESK aufgreifen und zügig mit den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder erörtern.
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth: „Auch bei der Zwi-schenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen müssen höchste Sicherheits- und Sorgfaltsstandards eingehalten werden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die entsprechenden Leitlinien der Entsorgungskommission nicht durchgängig von allen Beteiligten umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium akzeptiert keine Nachlässigkeiten bei der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Einmal mehr wird aber auch deutlich, dass für die sichere Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle Schacht Konrad zügig errichtet und schnellstmöglich in Betrieb gehen muss.“
Der Vorsitzende der ESK, Michael Sailer: „Bei der Zwischenlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in den Kernkraftwerken wie auch an anderen Stellen ist bisher der Korrosionsproblematik zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Die durch die ESK-Leitlinien seit mehreren Jahren vorgeschriebenen regelmäßigen visuellen Inspektionen der Abfallgebinde werden öfters nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt. Auch ist die Dokumentation der Abfälle und ihres Zustands deutlich verbesserungswürdig.“
Das Bundesumweltministerium hatte eine Umfrage bei den zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder gestartet, um herauszufinden, ob es auch an anderen Standorten beschädigte Fässer wie in Brunsbüttel gibt.
Der Umfrage lag ein von der Entsorgungskommission erstellter Fragenkatalog zum Stand bei der Umsetzung der ESK-Leitlinien vom 10. Juni 2013 für die Zwischenlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zugrunde.
Diese ESK-Leitlinien beinhalten unter anderem technische Anforderungen an jeden Lagerraum, in dem Abfälle aufbewahrt werden, und Forde-rungen im Hinblick auf regelmäßige Prüfungen der Abfallgebinde durch die Betreiber Die jetzige ESK-Stellungnahme basiert auf dieser Länderumfrage.
Nach Auffassung der ESK belegen die Ergebnisse der Umfrage, dass die ESK-Leitlinien bisher in sehr unterschiedlichem Umfang umgesetzt werden. Hinweise darauf sind einerseits der hohe Anteil von Rohabfällen und Zwischenprodukten in Zwischenlagern. Andererseits fehlen systematische und einheitliche Überwachungs- und Inspektionsprogramme, insbesondere in Stau- und Lagerräumen, die in einer kerntechnischen Anlage betrieben werden. Aus Sicht der Entsorgungskommission sind solche Konzepte notwendig, um mögliche schadhafte Befunde frühzeitig zu erkennen. Dazu gibt die ESK mehrere Empfehlungen ab, damit die ESK-Leitlinien besser umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. eine zügige Konditionierung von Rohabfällen, regelmäßige Prüfungen und Inspektionen der Abfallgebinde, aber auch eine zügige Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad.
Die ESK berät als unabhängiges Expertengremium das Bundesumweltministerium in allen Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die ESK-Stellungnahme ist im Internet unter www.entsorgungskommission.de abrufbar.
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Michael Schroeren
Redaktion: TG / Hallo-Holstein