KIEL. Nach dem Willen der Landesregierung Schleswig-Holstein soll die Haltung von Pelztieren verboten werden. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird das Land in den Bundesrat einbringen. Das hat das Kabinett heute (12. Mai 2015) auf Vorschlag von Umweltminister Robert Habeck beschlossen.
„Die Haltung und das Töten von Pelztieren ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar. Ein Pelzmantel ist kein elementares Grundbedürfnis, sondern ein schieres Luxusgut. Nerze, Biber und Füchse dafür in Gefangenschaft zu halten und dann zu töten ist, ist skandalös“, sagte Minister Habeck.
Nach dem Gesetzentwurf soll Pelztierhaltung zum Zweck der Pelzgewinnung verboten werden. Für bestehende Anlagen soll es eine Übergangsfrist von zehn Jahren geben.
Bei Pelztieren handelt es sich insbesondere um Nerze, Füchse, Sumpfbiber (Nutria) und Chinchilla. Da der Domestikationsgrad dieser Wildtiere sehr gering ist, ist es schon fraglich, ob eine art- und verhaltensgerechte Haltung überhaupt möglich ist. Zwar wurden die Haltungsbedingungen 2006 über eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene verbessert, aber das verhindert nicht, dass die Tiere getötet werden. „Daher sehen wir hier Handlungsbedarf.“, sagte Habeck. Der Gesetzentwurf soll im Juni in den Bundesrat eingebracht werden.
In Schleswig-Holstein besteht noch eine Pelztierfarm mit Nerzzucht im Kreis Plön. Deutschlandweit sind es nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums noch acht gewerbliche Betriebe.
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein