Ein junger Autofahrer prallte in der Nacht zu Sonntag mit seinem Wagen in der Straße Küsterkoppel in ein Einfamilienhaus. Er hatte Alkohol getrunken. Der 18- jährige Lübecker fuhr mit seinem VW Polo gegen 01.50 Uhr in die Küsterkoppel hinein.
Die Küsterkoppel ist eine Sackgasse. Am Ende der Küsterkoppel hielt er allerdings nicht an. Der 18- jährige fuhr weiter geradeaus, überfuhr einen Grundstückszaun und prallte gegen die Hauswand des Einfamilienhauses. Anschließend stieg der junge Mann leicht verletzt (Kopfplatzwunde) aus. Die Nachbarn hatte einen lauten Knall gehört und waren nach draußen gelaufen, um nachzusehen. Sie kümmerten sich um den Verletzten und informierten die Polizei. In dem Haus schliefen zu der Zeit die Hausbesitzer. Sie wurden nicht verletzt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 18- jährigen ergab einen Wert von 2,09 Promille. Er musste anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten seinen Führerschein. An dem VW Polo wird der Sachschaden auf ca. 4000 Euro geschätzt. Die Lübecker Feuerwehr sicherte das Gebäude erst einmal und sperrte den Bereich ab. Ein Statiker muss sich das Haus noch einmal genau ansehen.
Der Sachschaden am Haus ist derzeit noch nicht genau bekannt. Das Mauerwerk und der Fensterrahmen trugen erhebliche Risse davon. Die Heizung unterhalb des Küchenfensters war aus der Verankerung herausgebrochen. Der junge Mann räumte ein, dass er seinen Wagen lediglich umparken wollte, da er ja in der Sackgasse so nicht stehen bleiben konnte. Er war zuvor auf eine Party.
Aussender: Polizeidirektion Ratzeburg, Sonja Kurz
Redaktion: TG / Hallo-Holstein