Berlin – Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand: Aktuell haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung“ der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie.
Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.nabu.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.
Der Schweinswal, ein Verwandter der Delphine, ist die einzige in Deutschland heimische Walart und ist steht unter dem strengen Schutz der FFH-Richtlinie. Nach seinen Verbreitungsmustern wurde eine Vielzahl der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee ausgewiesen. In der Flensburger Förde haben die stark bedrohten Ostseeschweinswale einen ihrer zentralen Lebensräume. Hier kann man im Sommer mit etwas Glück noch Walmütter beobachten, die ihre Kälber aufziehen. Ein einzigartiger Naturschatz!
Doch die Idylle täuscht. „Bis heute werden jedes Jahr allein an deutschen Küsten Dutzende ‚Ostseeflipper’ tot angeschwemmt. Viele weisen ‚Netzmarken‘ auf. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Tiere in Stellnetzen als ungewollter Beifang verendeten“, sagt Dagmar Struß von der NABU-Landesstelle Schweinswalschutz. Auch freiwillige Vereinbarungen mit der Fischerei hätten keine wesentliche Verbesserung des Schutzes gebracht. Aktuell arbeitet der NABU aber gemeinsam mit schleswig-holsteinischen Fischern in einem vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungsvorhaben an der Entwicklung alternativer Fangtechniken, die Stellnetze in Meeresschutzgebieten zukünftig ersetzen sollen.
Auch Unterwasserlärm kann den Schweinswalen gefährlich werden. Sprengungen, Speedboote oder das Rammen von Windkraftfundamenten können das empfindliche Gehör der Schweinswale verletzen und sie aus wichtigen Lebensräumen und für sie ausgewiesenen Schutzgebieten vertreiben. Umweltschadstoffe und Einträge aus der Landwirtschaft (Düngemittel) machen den Tieren zusätzlich zu schaffen.
Alle diese Bedrohungen sind nicht mit dem Schutz der Tiere und den durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vereinbar. Daher fordert der NABU für alle Natura-2000-Schutzgebiete in Nord- und Ostsee den Ausschluss von Aktivitäten, die zu Beeinträchtigungen, Veränderung oder gar Zerstörung des sensiblen Lebensraums der Schweinswale führen. „Denn in den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen in der Ostsee dramatisch zurückgegangen. Die Population in der zentralen Ostsee östlich der Halbinsel Darß gilt als vom Aussterben bedroht, so Struß.
Doch nun stellt die Europäische Kommission Europas Naturschutzgesetzgebung auf den ‚Prüfstand‘. Von Mitte Mai bis zum Juli befragt die EU-Kommission zwölf Wochen lang die europäische Öffentlichkeit zur so genannten „Modernisierung“ der wichtigsten beiden EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz. Als Folge des „Fitness-Checks“ könnten dann die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und die Vogelschutzrichtlinie erheblich geschwächt werden. 27.000 Natura-2000-Schutzgebiete sind davon betroffen, über 5.000 allein in Deutschland.
Der NABU fordert die Bevölkerung unter www.NABU.de/naturschaetze zur Teilnahme auf, dem Ostseeschweinswal eine Zukunft zu geben. Der Ostseeschweinswal und alle anderen Naturschätze sind es wert, erhalten zu werden.
Weitere Informationen zum Fitness-Check und zur EU-Online-Konsultation: www.NABU.de/naturschaetze
Weitere Informationen zum Schweinswal:
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/aktionen-und-projekte/naturschaetze/18877.html
https://schleswig-holstein.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/meeressaeugetiere/03366.html
Tag des Ostseeschweinswals am 17. Mai: Jedes Jahr im Mai ruft das Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS unter dem Dach der Vereinten Nationen zum Tag des Ostseeschweinswals auf, um auf seine Bedrohung aufmerksam zu machen.
Aussender: NABU-Pressestelle, Kathrin Klinkusch
Redaktion: TG / Hallo-Holstein