KIEL/OSNABRÜCK. Schleswig-Holstein hat den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßt, nach dem die Anwendung von Glyphosat in Privat- und Kleingärten sowie im Bereich kommunaler Grünflächen oder Bahngleise vorläufig verboten werden soll. „Der Bund muss hier zeitnah ein Verbot aussprechen, bis eine abschließende Neubewertung der Europäischen Behörden vorliegt.
Das ist aus Vorsorgegründen notwendig“, sagte Umweltstaatssekretärin Silke Schneider heute (8. Mai 2015) im Anschluss an die Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück. Außerdem müsse der Bund verbindlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen die „gute landwirtschaftliche Praxis“ die Anwendung von Glyphosat erlaubt.
Hintergrund sind die neuen Erkenntnisse der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO, wonach der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat eine „wahrscheinlich krebserzeugende Wirkung“ für den Menschen hat. Gemeinsam mit anderen Bundesländern verlangt Schleswig-Holstein zusätzlich, dass diese Erkenntnisse bei der Zulassung von Produkten im landwirtschaftlichen Einsatz berücksichtigt werden und der Bund sich für weitere Einschränkungen des Glyphosat-Einsatzes in der Landwirtschaft einsetzt. „Die Belastung für Mensch und Umwelt muss so gering wie möglich sein“, sagte Schneider.
Aussendert: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein