BERLIN/KIEL. Nach dem Willen des Bundesrates soll die 380-kV-Ostküstenleitung als Pilotstrecke für eine Teilerdverkabelung ausgewählt werden. Die Länderkammer stimmte heute (8. Mai 2015) mehrheitlich für einen Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein. „Das ist ein gutes Signal für die Region und ein starkes Zeichen in Richtung Bundestag.
Ich hoffe sehr, dass das Parlament sich diesem Votum anschließt und die Ostküstenleitung in das Bundesbedarfsplangesetz aufnimmt. Damit wären die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, an der Ostküstenleitung auf Teilstrecken Erdkabel zu testen, sagte Energiewendeminister Robert Habeck in Berlin.
Der Minister betonte: „Hier sind parteiübergreifend die Abgeordneten aus Schleswig-Holstein gefragt. Sie sollten sich dafür einzusetzen, dass dem Wunsch der Region und der Länderkammer Rechnung getragen wird.“ Da der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, kann sich der Bundestag über das Votum des Bundesrates hinwegsetzen.
Bislang sind Erdverkabelungen auf der Höchstspannungsebene bundesweit nur für vier sogenannte „Pilotstrecken“ der insgesamt 23 Leitungsbauvorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz sowie in den Höchstspannungs-Gleichstrom-Verbindungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz zulässig. Derzeit werden beide Gesetze in einem Paket novelliert. Dabei weitet der Gesetzentwurf zwar die Möglichkeiten der Erdverkabelung aus, aber nach den bisherigen Plänen der Bunderegierung ist die Ostküstenleitung davon nicht erfasst.
„Die Ostküstenleitung ist notwendig, um die steigenden Mengen an Windstrom aus dem Raum Ostholstein zeitnah aufzunehmen. Schon jetzt kommt es in der Region zeitweise zu Abregelungen von Windanlagen“, sagte Habeck. Die Leitung sei dabei hervorragend als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung geeignet: Sie liegt am Rande des Übertragungsnetzes. Sollte es wider Erwarten zu technischen Problemen kommen, wären die Auswirkungen stark regional begrenzt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Leitungen, die mitten im eng vermaschten deutschen Stromnetz liegen. Fällt dort eine Leitung aus, kann sich dies negativ auf die Versorgungsicherheit in ganz Deutschland Regionen auswirken.
„Eine Aufnahme der Ostküstenleitung in das Bundesbedarfsplangesetz ist dringend geboten, um durch klare rechtliche Rahmenbedingungen die geplante Inbetriebnahme der Leitungen realisieren zu können“, sagte Habeck. Der Übertragungsnetzbetreiber hat bereits mit den Planungen der Ostküstenleitung begonnen. Derzeit wird vom Ministerium für Energiewende ein Dialogverfahren angeboten, um Bürgerinnen und Bürger über die Planungen frühzeitig zu informieren und ihre Anregungen und Hinweise noch vor dem förmlichen Planfeststellungsverfahren aufzunehmen und in die Planungen einfließen zu lassen. Ein zentrales Thema der Bürgerinnen und Bürger im Dialogprozess ist der Wunsch nach technologischem und politischem Fortschritt beim Thema Erdverkabelung – gerade, wenn die Leitung nahe an Siedlungen heranrückt. Habeck forderte: „Es ist wirklich angezeigt, diese Technologie rasch zum Stand der Technik zu entwickeln, um den Netzausbau für die Energiewende insgesamt voran zu bringen.“
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein