KIEL. „Schleswig-Holstein wird die Flüchtlingskinder in Zukunft noch besser unterstützen können. Gemeinsam mit der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände werden wir Projekte und Angebote für kulturelle und Freizeitaktivitäten machen und ihnen auf diese praktische Weise den Erwerb der deutschen Sprache erleichtern.
Beim gemeinsamen Kochen, beim Fußballspielen oder im Feriencamp lernen sie nicht nur die Sprache, sondern viel über das Leben hier und finden sich schneller zurecht“, das sagte Bildungsministerin Britta Ernst heute (7. Mai) in Kiel. Eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung zwischen Ministerium und der LAG ist gestern am Rande der Flüchtlingskonferenz unterzeichnet worden.
Kern des Sprachförderungs- und Integrationsvertrages ist, dass die Landesregierung bis zum Ende dieses Jahres 1,5 Millionen Euro der LAG bereitstellt. Mit Hilfe dieses Geldes werden die Wohlfahrtsverbände Angebote realisieren, damit die Flüchtlingskinder auch an Nachmittagen und während der Schulferien professionell betreut werden können. Ministerin Ernst: „Es ist unser gemeinsames Anliegen, Menschen nicht-deutscher Herkunft bei der Integration in die deutsche Gesellschaft und beim Aufbau eines selbstbestimmten Lebens in Sicherheit und Würde zu unterstützen.“ Das Erlernen der Sprache sei dafür eine wichtige Voraussetzung. Sie dankte den Wohlfahrtsverbänden für die Kooperation: „Sie haben die notwendige Erfahrung und die personellen Infrastruktur, um vor Ort wirksame Hilfsangebote aufzubauen.“
Der Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, Michael Selck, begrüßt die Entscheidung des Ministeriums, zusätzliche Mittel für eine verbesserte Betreuung von Flüchtlingskindern zur Verfügung zu stellen: „Aktuell ist die Arbeit der Ehren- und Hauptamtlichen vor Ort von unschätzbarem Wert. Mit den nun bereitgestellten Geldern können in Kooperation mit den Schulen landesweit neue Projekte initiiert und schon bestehende weiter ausgebaut werden.“
Im Rahmen der Vereinbarung werden folgende Projekte gefördert:
– Betreuungs- und Lernangebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft und Sprache, vor allem für Flüchtlinge
– Angebote im sozialen und räumlichen Umfeld der Kinder und Jugendlichen, insbesondere nach dem Unterricht und in den Ferienzeiten
– kulturelle Angebote und Freizeitaktivitäten, die gute Gelegenheiten bieten, die deutsche Sprache anzuwenden und im praktischen Umgang zu lernen
– Beratungsangebote für Eltern, damit sie die Sprach- und Integrationsförderung ihrer Kinder verstehen und unterstützen können
– gezielte Unterstützung bei der Kommunikation
„Schleswig-Holstein unternimmt große Anstrengungen, um den in diesem Jahr erwarteten 5.000 Flüchtlingskindern zu helfen“, betonte Ministerin Ernst. So erhalten sie schon vom ersten Tag angezielte Sprachförderung: „Schon in der Erstunterkunft und dann in den DaZ-Zentren, die wir überall im Land an den Schulen aufgebaut haben, werden ihnen Angebote zur Sprachbildung gemacht.“ Dafür stehen insgesamt 295 Planstellen zur Verfügung, das entspricht Finanzmitteln in Höhe von 14,75 Millionen Euro. Die mithilfe der jetzt geschlossenen Vereinbarung erweiterte Sprachförderung für Kinder und Jugendliche sei eine wertvolle Ergänzung und erhöhe die Wirksamkeit der bisherigen Angebote.
Aussender: Ministerium für Schule und Berufsbildung (SH), Patricia Zimnik