Willkommen in Schleswig-Holstein! – Land und breites gesellschaftliches Bündnis schließen Flüchtlingspakt für bessere Integration von Anfang an

KIEL. Mit einem Flüchtlingspakt soll die Situation für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein kurz- und mittelfristig spürbar verbessert werden. Er beschreibt Ziele, Positionen und Maßnahmen, mit denen die Integration von Flüchtlingen gleich vom ersten Tag ihrer Ankunft in Schleswig-Holstein an möglich gemacht werden soll. Außerdem enthält er konkrete messbare finanzielle Hilfen für die Kommunen.

Ministerpräsident Albig: Flüchtlingspakt ist Dokument des Handelns

Der Flüchtlingspakt wurde von der Landesregierung und einem breiten gesellschaftlichen Bündnis geschlossen. Vorgestellt wurde der Pakt heute (6. Mai) auf einer Flüchtlingskonferenz mit gut 500 Teilnehmern in Kiel. „Der Flüchtlingspakt ist ein wichtiges Zeichen: ein Zeichen der Haltung und ein Dokument des Handelns“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Schleswig-Holstein sei vorbereitet auf die Flüchtlinge und werde diese Herausforderung auch als Chance nutzen. So werde die Erstaufnahme von Flüchtlingen dezentral organisiert. Neben der Erstaufnahme in Neumünster gebe es seit dem 1. April in Boostedt und später geplant in Lübeck, Flensburg und Kiel weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Albig begrüßte auch die große Bereitschaft vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, vom Bund freier Wohnungsunternehmen und von Haus & Grund, Flüchtlingen dezentralen Wohnraum anzubieten. „Wir wollen die Menschen von der reinen Unterbringung ins echte Wohnen bringen. Eine solche Zusage hilft daher den Kommunen“, so der Ministerpräsident.

Er dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen, Kreisen und Ämtern: „Sie sind konkret mit den Herausforderungen konfrontiert und gehen souverän mit der Lage um. Deshalb freue ich mich, dass sich unsere kommunalen Spitzenverbände an diesem Pakt beteiligen“, sagte er. Damit die Kommunen ihre Aufgabe erfüllen können, sei das Land bereit, sie finanziell zu unterstützen. Die Kreise und kreisfreien Städte würden für die Einrichtung von Koordinierungsstellen künftig zwei Millionen Euro im Jahr bekommen. „Neu ist eine einmalige Integrationspauschale von 900 Euro, die für jeden in der Kommune ankommenden Flüchtling gezahlt wird“, so der Regierungschef.

Der Flüchtlingspakt soll nach Meinung von Albig auch verhindern, dass Ehrenamt an seine Grenzen komme. Das Land werde die ehrenamtlich Tätigen daher stärker unterstützen: durch gebündelte Informationen im Internet oder durch die Arbeit der Koordinierungsstellen.

Ein großes Dankeschön richtete der Ministerpräsident an alle Beteiligten, die sich für Flüchtlinge engagieren und beim Pakt mitmachen: „ Sie gehören zu denen, die die Ärmel aufkrempeln. Wenn wir jeden 100. Schleswig-Holsteiner für diesen Flüchtlingspakt gewinnen, dann hätte unser Land fast 30.000 Paar helfende Hände“, so Albig.

Innenminister Studt: Kräfte bündeln und Chancen nutzen

Innenminister Stefan Studt hat den Flüchtlingspakt als „Zeichen von Solidarität und einer aktiven Anteilnahme bei der Bewältigung einer großen Aufgabe“ bezeichnet. Der Minister rechnet damit, dass in diesem Jahr bis zu 20.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen, etwa die Hälfte werde bleiben. „Wenn wir diese Menschen schnell und erfolgreich integrieren wollen, dann müssen wir ihnen buchstäblich schon vom ersten Tag ihres Lebens in unserem Land praktische Hilfe und Unterstützung bieten“, sagte Studt. Der Pakt erfülle die Idee von der integrationsorientierten Aufnahme mit Leben und sei damit Teil des Paradigmenwechsels in der Integrationspolitik des Landes.

„Der Pakt ist ein erster großer und bedeutender Meilenstein, aber sein Abschluss stellt keine Ende dar, sondern ist vielmehr der Startschuss für die vor uns liegende Umsetzung seiner Ziele“, sagte Studt. Der Prozess, der innerhalb der Landesverwaltung mit der Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe begann, dem dann die Verständigung mit externen Institutionen folgte und der mit der gemeinsamen Formulierung von Integrationszielen und Integrationsmaßnahmen fortgeführt worden sei, habe jetzt eine stabile Handlungsgrundlage erhalten.

Studt rief alle Partner des Flüchtlingspakts auf, die Ziele jetzt gemeinsam umzusetzen. Er sei zuversichtlich, dass das große Engagement und der konstruktive Geist bei der Erarbeitung und beim Abschluss des Flüchtlingspakts die weitere Arbeit bestimmen werde. „Bündeln wir also unsere Kräfte und nutzen wir unsere Möglichkeiten zum Wohle aller Menschen in Schleswig-Holstein“, lautete Studts Appell.

Inhalte des Flüchtlingspakts:

• Ein neues Erstattungssystem für die Betreuung von Flüchtlingen: Ab dem 1. Juli 2015 erhalten die Kommunen vom Land eine einmalige Integrationspauschale in Höhe von 900 Euro pro Flüchtling und damit spürbar mehr als bislang.

• 30 Koordinatoren in den Kreisen und kreisfreien Städten, die das Zusammenwirken aller in der Flüchtlingsarbeit beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Akteure deutlich verbessern.

• Ein neues Verteilungssystem: Die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte wird sich mittelfristig auch an den örtlichen Gegebenheiten und Bedarfen orientieren und nicht mehr nur an den Einwohnerzahlen.

• Ein Internetportal: Hier sollen alle Informationen für haupt- und ehrenamtlich Engagierten, für die Flüchtlinge und die Öffentlichkeit zusammengefasst werden. Zu finden sind dort in Zukunft umfangreiche, thematisch sortierte FAQ Listen, eine Übersicht über Ansprechpartner, Gesetze, Verordnungen und Erlasse.

• Drei neue, moderne und nachhaltige Erstaufnahmeeinrichtungen in einem integrationsfreundlichen Umfeld und mit der Möglichkeit zur studentischen Nachnutzung, wenn die Flüchtlingszahlen zurückgehen (1.800 Plätze).

• Zuwanderungsbehörden anstelle von Ausländerbehörden.

• Neue bedarfsgerechte Wohnformen für Flüchtlinge, eine weitere Öffnung der sozialen Wohnraumförderung für Flüchtlinge sowie konkrete Arbeitshilfen wie Mustermietverträge für das „Modell Probewohnen“.

• Eine klare, bedarfsgerechte und verbindliche Sprachförderung, die künftig bereits in der Erstaufnahme beginnt.

• Erweiterten Sprachunterricht für Kinder und Jugendliche auch am Nachmittag und in den Ferien.

• Eine steigende Anzahl von Kitaplätzen für Flüchtlinge. Die Sprachfördermaßnahmen in den Kitas werden ebenso ausgebaut wie die Fortbildungsangebote zur Traumapädagogik.

• Eine Initiative zum verbesserten Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

• Eine Integration in den Arbeitsmarkt, die künftig bereits in der Erstaufnahme beginnt.

• Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Der Flüchtlingspakt und die Flüchtlingskonferenz im Internet: www.schleswig-holstein.de/Fluechtlingskonferenz

Aktuelle Zahlen

• Bis zum 31. März 2015 gab es 10.030 Personen mit einer „Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens“. Vor einem Jahr waren es 4.942 Personen.

• 2014 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 7.620 Asylsuchende aufgenommen. Bis zum 30. April 2014 betrug der Zugang insgesamt 1.469 Personen.

• 2015 wurden in Schleswig-Holstein bis Ende April bereits 4.435 Asylsuchende aufgenommen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 201,9 Prozent.

• Hauptherkunftsländer der in Schleswig-Holstein aufgenommenen Asylsuchenden sind in diesem Jahr bislang Kosovo, Syrien und Albanien. 2014 waren es Syrien, Afghanistan und Serbien.

Flüchtlingspakt und Flüchtlingskonferenz

Der Flüchtlingspakt ist die organisatorische Klammer und zugleich das Steuerungsinstrument der Integrationspolitik zwischen Land, Kommunen, Wirtschaft, Verbänden, Kirchen, Ehrenamt und Mittelstand. Er erlaubt eine effektive Abstimmung über die zentralen Fragen wie Erstaufnahme, Zuwanderungsverwaltung, kommunale Koordinierung, Betreuung, Ehrenamt, Wohnen, Sprachförderung, frühkindliche Bildung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Bildung, Kultur, Ausbildung, Arbeit und Gesundheit.

Zehn interministerielle Arbeitsgruppen hatten sich in den vergangenen Wochen mit diesen Themen. Zu den Akteuren von außen, die entweder selbst Zielvereinbarungen geschlossen oder an den Beratungen darüber mitgewirkt haben, gehörten neben anderen insbesondere die Kommunalen Landesverbände, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Wirtschaftsverbände, Verbände der Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften und Bundesbehörden.

Die Flüchtlingskonferenz ist der sichtbare Ausdruck für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren. Sie ist nicht die Abschlussfeier für den Flüchtlingspakt, sondern bildet den Startschuss für die Umsetzung der Zielvereinbarungen. In einer weiteren Konferenz in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres wird dann Bilanz gezogen, und die Ergebnisse werden fortentwickelt.

An dem Flüchtlingspakt haben themenbezogen u.a. mitgewirkt:

• AOK Nordwest

• Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

• BFW Landesverband Nord

• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB Bezirk Nord)

• Europa-Universität Flensburg

• Fachhochschule Flensburg

• Fachhochschule Lübeck

• Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

• Handwerkskammer Schleswig-Holstein

• Haus & Grund Schleswig-Holstein

• IHK Schleswig-Holstein

• IQ Netzwerk Schleswig-Holstein

• Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände

• Landeshauptstadt Kiel

• Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein

• Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein

• Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Nord

• Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

• Schleswig-Holsteinischer Landkreistag

• Städtebund Schleswig-Holstein

• Städtetag Schleswig-Holstein

• Universität Lübeck

• Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen Schleswig-Holstein

• Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein

• Wohlfahrtsverband Wendepunkt

Aussender: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge
Redaktion: TG / Hallo-Holstein