Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Mai 2015) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2015 den 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen Andreas H., den 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus W., die 22-jährige deutsche Staatsangehörige Denise Vanessa G. und den 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen Olaf O. durch Spezialeinheiten der Bundespolizei und der Länderpolizeien festnehmen lassen.
Die vier Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung gegründet und sich in ihr als Mitglieder – die Beschuldigten Andreas H. und Markus W. als Rädelsführer – beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB). Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen und weiterer fünf Beschuldigter sowie weitere Räumlichkeiten durchsucht. Neben Sachsen waren von den Maßnahmen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. An dem Einsatz waren insgesamt etwa 250 Beamte des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer beteiligt.
Die Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt erfolgen in enger Kooperation mit den Polizeibehörden der Länder. Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren aus nachrichtendienstlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der beteiligten Landesämter für Verfassungsschutz.
Die Festgenommenen sind dringend verdächtig, sich spätestens im November 2014 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten zu der rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ (OSS) zusammengeschlossen zu haben, wobei die Beschuldigten Andreas H. und Markus W. unter den Bezeichnungen „Präsident“ und „Vizepräsident“ die zentralen Führungspositionen übernommen haben sollen. Nach den bisherigen Ermittlungen war es das Ziel der Vereinigung, innerhalb Deutschlands in kleineren Gruppierungen Anschläge auf namhafte Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte zu begehen. Zu diesem Zweck beschafften den bisherigen Erkenntnissen zufolge die vier Festgenommenen Sprengmittel für etwaige terroristische Anschläge der Gruppe. Inwieweit die Beschuldigten bereits konkrete Anschlagsziele oder -termine ins Auge gefasst hatten, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten.
Bei der Durchsuchung wurden pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft sowie weitere Beweismittel sichergestellt.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Frauke Köhler
Redaktion: TG / Hallo-Holstein