Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben gestern im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ein neues Verhandlungsmandat zur Reform des Emissionshandels beschlossen. Damit ist ein rascher Abschluss der Trilog-Verhandlungen zwischen der lettischen Ratspräsidentschaft, dem EU-Parlament und der Kommission möglich.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bezeichnete den Beschluss als wichtigen Schritt für eine durchgreifende Reform des Emissionshandels.
Hendricks: „Der Rat hat ein klimaschutzpolitisch ambitioniertes Mandat für den zweiten Trilog beschlossen, das ich sehr begrüße. Der Rat spricht sich für einen Start der Reserve zu Beginn des Jahres 2019 aus und geht damit einen erheblichen Schritt auf das Europäische Parlament zu. Zugleich kommt er einer deutschen Kernforderung entgegen.“ Nach dem Vorschlag der Kommission sollte die Reserve erst 2021 starten.
Hendricks begrüßte zudem, dass die 900 Millionen Emissionszertifikate, die bislang per Backloading aus dem Markt genommen wurden, sowie weitere Restmengen aus der laufenden Handelsperiode dauerhaft dem Markt entzogen bleiben und direkt in die neue Marktstabilitätsreserve überführt werden sollen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission zu einem zügigen Abschluss kommen. Europa kann so zeigen, dass sein zentrales Klimaschutzinstrument schnell wieder an Schärfe gewinnt. Das ist unbedingt erforderlich. Nur so können die europäischen und nationalen Klimaschutzziele erfüllt werden.“
Die derzeitigen Überschüsse von über 2 Milliarden Zertifikaten im EU-Emissionshandel haben dessen Anreizwirkung massiv unterminiert und gefährden damit die kosteneffiziente Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Das so genannte Backloading von Auktionsmengen war nur ein erster Schritt, um Zeit für eine strukturelle Reform zu gewinnen. Im Oktober 2014 hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs eine solche im Rahmen der Eckpunkte zum Klima- und Energiepaket 2030 im Grundsatz beschlossen: Es soll eine Marktstabilitätsreserve (MSR) eingeführt werden, mit der regelbasiert auf das jährliche Auktionsbudget im Emissionshandel eingewirkt werden kann. Bei erheblichen Überschüssen werden die Auktionsmengen gekürzt und in die Reserve eingestellt. Bei starker Knappheit werden umgekehrt zusätzliche Mengen aus der Reserve versteigert.
Laut Beschluss des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) geht der Rat mit folgenden Kernpunkten in die nun anstehenden Verhandlungen:
• Einrichtung der Marktstabilitätsreserve im Jahre 2018 zur Überführung der Backloading-Mengen in die Reserve
• Start der Mengensteuerung ab dem 01.01.2019
• Überführung der Restmengen aus der laufenden Handelsperiode in die Reserve mit späterer Prüfung und Vorschlag zur Verwendung durch die Kommission
• Begrenzte Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten, deren zusätzliche Versteigerungsmengen aus der Umverteilung (10%) bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve nicht berücksichtigt werden (Dauer wird noch verhandelt).
Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Michael Schroeren
Redaktion: TG / Hallo-Holstein