KIEL. Der zum Jahresbeginn eingeführte und vom Land mit jährlich 8500 Euro geförderte kostenlose Online-Schlichter ist gut gestartet: Wie Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute (30. April) in Kiel sagte, sei das neue Angebot bis Mitte April in 21 konkreten Fällen genutzt worden. Er appellierte an Internet-Nutzer im Land, von dem Gratis-Angebot weiterhin und noch stärker Gebrauch zu machen: „Wer online bestellt, soll auch online und idealerweise außergerichtlich zu seinem Recht kommen. Genau das bietet der Online-Schlichter.“
Was bedeutet das für die schleswig-holsteinischen Verbraucher?
Wer über das Internet Ware gekauft hat, kann sich im Streitfall an den Online-Schlichter wenden (www.online-schlichter.de) Dieser nimmt mit dem Händler Kontakt auf, um die Sache außergerichtlich beizulegen. Der Service ist für den Verbraucher kostenlos. In den vergangenen sechs Jahren konnten so knapp zwei Drittel der zur Schlichtung aufgenommenen Fälle positiv gelöst werden. Im Durschnitt dauert die Fallbearbeitung sechs Wochen.
Welche Vorteile bietet die Online-Schlichtung?
Nach einer Bestellung im Internet sollen sich Online-Shopper auch online beschweren können. Durch die Kommunikation per E-Mail ist der Verbraucher nicht an Öffnungszeiten, Sprechzeiten oder feste Termine gebunden. Die eingehenden Fälle werden von Volljuristen bearbeitet. Die Beschwerden betreffen vorwiegend die Nichtlieferung der Ware, die Nichtakzeptanz des Widerrufs oder die Verweigerung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ein Beispiel-Fall
Der Online-Schlichter kümmert sich nicht nur um den klassischen Warenkauf im Internet. Eine Reisegruppe buchte beispielsweise auf der Internetseite eines Reiseanbieters aus Schleswig-Holstein eine Skireise nach Schweden. Vor Ort stellten sich die Unterkünfte und insbesondere die Betten als sehr viel kleiner heraus als gedacht. Vergeblich forderte die Gruppe eine Reisepreisminderung. Der Online-Schlichter konnte sich mit dem Anbieter schließlich auf eine 25prozentige Ermäßigung des Reisepreises einigen. Die Streitigkeit war binnen weniger Wochen beigelegt. Beide Seiten waren zufrieden.
Ausblick:
In diesem Jahr ist die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung (2013/11/EU) umzusetzen. Sie sieht vor, dass es in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein qualitativ hochwertiges Schlichtungsangebot für nahezu alle verbraucherrelevanten Bereiche geben muss. Der Online-Schlichter ist eine solche Schlichtungsstelle und erfüllt die Qualitätskriterien der Richtlinie,. – und ist damit seiner Zeit voraus.
Projektträger und Ansprechpartner:
Online-Schlichter Peter Koop, Telefon 07851 991 48 30, koop@cec-zev.eu
Aussender: Land SH
Redaktion: TG / Hallo-Holstein