BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind im Verlauf der diesjährigen wiederkehrenden Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen Funktionsstörungen festgestellt worden. In der Lüftungsanlage des Schaltanlagengebäudes haben insgesamt sechs thermische Auslöseeinheiten von Brandschutzklappen nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Während es bei einer Klappe zu einer verzögerten Auslösung kam, lösten fünf Auslöseeinheiten gar nicht aus. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat angekündigt, den vorhandenen Klappentyp gegen einen neuen Klappentyp auszutauschen.
Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Behörde hat zur Bewertung des Ereignisses Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Brandschutzklappen haben die Aufgabe, im Brandfalle nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen. Jede Brandschutzklappe ist nicht nur mit einer thermischen Auslöseeinheit, sondern zusätzlich noch mit einer elektropneumatischen Fernauslösung versehen. Die elektropneumatische Fernauslösung der Brandschutzklappen ist von der thermischen Auslösung konstruktiv getrennt und sie funktionieren unabhängig voneinander. Hinweise für eine Beeinträchtigung der elektropneumatischen Fernauslösung liegen nicht vor.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH), Nicola Kabel
Redaktion: TG / Hallo-Holstein