Als Konsequenz aus der letzten Hochwasserwasserkatastrophe stocken Bund und Länder ihre Investitionen für den präventiven Hochwasserschutz deutlich auf. Allein der Bund stellt in den nächsten Jahren mehr als 300 Millionen Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz zur Verfügung und löst damit Zusagen ein, die nach der Flut im Sommer 2013 gemacht und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert worden sind. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, sich stärker koordinierend beim Hochwasserschutz einzubringen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt stellten heute in Berlin die nächsten Schritte vor.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks lobte die gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern: „Bund und Länder ziehen an einem Strang, um den Hochwasserschutz in Deutschland weiter zu verbessern.
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm ist Ausdruck der Solidarität zwischen den Bundesländern. Dies zeigt sich vor allem im fairen Ausgleich zwischen Ober- und Unterliegern. Der Bund in seiner koordinierenden Rolle wiederum hat die Voraussetzungen geschaffen, damit den Flüssen mehr Raum gegeben und das Risiko einer vergleichbaren Hochwasserkatastrophe auf mittlere Sicht entscheidend vermindert werden kann. Unsere Devise lautet: Vorbeugen ist besser als hinterher Schäden beseitigen.“
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt betonte, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für den Hochwasserschutz angesichts der extremen Hochwasserereignisse in den letzten Jahren deutlich erhöht wurden: „Für einen Sonderrahmenplan ‚Präventiver Hochwasserschutz‘ der im Haushalt des BMEL verankerten Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ wurden zunächst zwanzig Millionen Euro für das Jahr 2015 veranschlagt. Danach wird der Bund im Rahmen des Investitionspakets 2016 – 2018 zusätzliche Mittel für den präventiven Hochwasserschutz in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich bereitstellen“, sagte Schmidt. „Mein Dank gilt daher auch den Haushaltspolitikern des Bundestages. Die Erhöhung der Mittel ist angesichts der großen Herausforderung in den nächsten Jahren unerlässlich. Der Hochwasserschutz ist eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Mit den Mitteln unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung überregional wirkender Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Sie sehen also: Die Mittel des 10-Milliarden Euro-Investitionsprogrammes der Bundesregierung werden gut genutzt.“
Im vergangenen Herbst verständigten sich Bund und Länder gemeinsam auf Projekten zum Schutz vor Hochwassern umfasst. Gemeinsam mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Ländern wurden unter Koordinierung des Bundes prioritäre Maßnahmen ausgewählt. Dazu gehören beispielsweise große Flutpolder als Hochwasserrückhaltungen, Deichrückverlegungen und die Beseitigung von Schwachstellen bei Deichen. Dabei wurden nicht aus allen Ländern Maßnahmen berücksichtigt, sondern nur dort, wo sie Aufstellung mit überregional wirkenden vordringlichen Hochwasserschutzmaßnahmen für die nächsten 20 Jahre.
Während das Bundesumweltministerium die Erarbeitung und Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms koordiniert und steuert, ist der Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelt.
Weitere Informationen und Kartenmaterial sind unter www.bmub.bund.de/hochwasserschutz abrufbar.
Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Michael Schroeren
Redaktion: TG / Hallo-Holstein