Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung: Gesetzentwurf verspielt Chance auf mehr Sicherheit für Patienten

Hamburg – Gesetzlich Versicherte dürfen bei bestimmten medizinischen Eingriffen eine unabhängige Zweitmeinung eines Arztes einholen. So steht es im Entwurf des geplanten „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Nach Auffassung der Asklepios Kliniken Hamburg enthält der Vorschlag zu viele Haken und Ösen. Vor allem die Begrenzung auf vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte Eingriffe weicht das Gesetz auf.

 

Die Berufsverbände sollten darauf deutlich energischer hinweisen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Der Gesetzgeber wollte mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz konkrete gesetzliche Vorgaben für Ärzte, Kliniken und Krankenkassen schaffen. Das ist mit diesem Entwurf nicht gelungen. Er enthält zu viele Ausnahmen und verspielt damit die Chance, das seit 1989 bestehende im Sozialgesetzbuch verankerte Recht auf eine zweite ärztliche Meinung als Anspruch ohne Wenn und Aber zu verankern. Eine Begrenzung des Zweitmeinungsanspruchs im Gesetz auf bestimmte Operationen und Eingriffe ist nicht nachvollziehbar.

Es geht beim Anspruch auf die zweite Meinung in erster Linie darum, dass der Patient eine bessere Entscheidungsgrundlage erhält und der Arzt eine Absicherung seiner Arbeit. „Dieses Recht auf Sicherheit und Vertrauen müssen alle Patienten bekommen, denen ein medizinischer Eingriff bevorsteht“, sagt Dr. Thomas Wolfram, Geschäftsführer und Sprecher der Asklepios Kliniken Hamburg. „Die Asklepios Kliniken Hamburg fordern deshalb, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zu überarbeiten, und Ausnahmen wie die Begrenzung des Zweitmeinungsanspruchs zu streichen“, so Wolfram.

Fachwelt reagiert zu defensiv

Die Verbände sollten ihrerseits deutlich offensiver auf die Schwächen im Gesetz zum Zweitmeinungsverfahren hinweisen. Der Vorschlag, die Zweitmeinung zunächst für besonders risikoreiche und teure Operationen einzuführen, wie ihn der Berufsverband Deutscher Neurochirurgen (BDNC) und die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) äußern, ist zu zögerlich und sorgt nicht für mehr Klarheit für alle Beteiligten. Alle Beteiligten sollten den Druck auf den Gesetzgeber noch einmal erhöhen.

Asklepios Kliniken bietet aktiv Zweitmeinung an

Die Asklepios Kliniken in Hamburg bieten ihren Patienten seit Oktober 2014 aktiv eine Zweitmeinung in einer Vielzahl medizinischer Fachbereiche an. Mehr als 50 Experten aus Frauenheilkunde, Gefäßmedizin, Kardiologie, Neuromedizin und Rückenmedizin/Wirbelsäule nehmen an dem Verfahren teil. Der Patient bei Asklepios profitiert von einem unbürokratischen Prozedere – die Zweitmeinung wird im Klinikverbund Hamburg innerhalb einer Woche erstellt.

Aussender: Asklepios Kliniken
Redaktion: TG / Hallo-Holstein