Berlin – 27 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung mit insgesamt 40 toten Tieren – das ist die schockierende Bilanz, die NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord allein nach den ersten drei Monaten dieses Jahres ziehen. Alle Taten wurden den Verbänden aus der Bevölkerung gemeldet und nachverfolgt. Traurige Hochburgen der Greifvogelverfolgung sind Nordrhein-Westfalen mit acht, Niedersachsen mit sieben und Schleswig-Holstein mit drei Fällen. Straftaten dieser Art wurden insgesamt aus neun Bundesländern gemeldet.
Obwohl alle Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist die illegale Verfolgung von Greifvögeln nach wie vor ein gravierendes Problem – und das trotz hoher Strafen, die im Einzelfall drohen. In vielen Bundesländern liegt die Aufklärungsquote bis heute beinahe bei null. Daher haben die drei Verbände die Bevölkerung dazu aufgerufen, sowohl aktuelle Fälle als auch Beobachtungen aus der Vergangenheit zu melden.
Wie die gegenwärtigen Meldungen zeigen, wenden die Täter eine ganze Reihe verschiedener Methoden an: Am häufigsten wurden Vögel vergiftet oder mit Fallen gefangen. Auch das Fällen von Horstbäumen und Abschüsse wurden beobachtet. Vor allem der vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählte Habicht sowie Mäusebussarde, Sperber und Turmfalken kamen zu Schaden. Auch Seeadler waren aufgrund von Horstbaum-Fällungen unter den Opfern, kamen allerdings in den gemeldeten Fällen nicht ums Leben.
Um die Täter nachhaltig abzuschrecken, fordern die Verbände den Fahndungsdruck erheblich zu erhöhen. Dazu müssten, nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen, bei der Polizei und den Naturschutzbehörden Koordinationsstellen für Umweltkriminalität eingerichtet werden, so NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord.
Die bekannt gewordenen Fälle stellen nach Einschätzung der drei Verbände nur die Spitze des Eisbergs dar. Der Großteil der Taten bleibt weiterhin unentdeckt. Daher rufen NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord mögliche Tatzeugen und Finder von toten Greifvögeln, Fallen oder präparierten Giftködern dazu auf, ihre Beobachtungen den Behörden zu melden und die Experten der drei Verbände einzuschalten. Ein zentrales Meldetelefon ist dazu werktags von 9 bis 18 Uhr unter 030-284 984-1555 erreichbar sowie an Feiertagen und Wochenenden von 15 bis 18 Uhr. Zurückliegende Fälle können zudem über ein Online-Meldeformular (www.NABU.de/verfolgung-melden) erfasst werden.
Um ihren Forderungen nach einer effektiveren Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV zudem eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unterzeichnet werden kann: www.NABU.de/greifvogelpetition
Ausgewählte Fälle aufgedeckter Greifvogelverfolgung:
– Landkreis Marburg-Biedenkopf: Beschlagnahmung eines mit lebendigen Tauben beköderten Habichtkorbs durch die Polizei
– Schleswig-Holstein: absichtliche Fällung zweier Horstbäume von Seeadlern
– Raum Osnabrück: zwei tote Mäusebussarde durch Schlageisen
– Niedersachsen: fünf tote Mäusebussarde und ein toter Habicht durch Vergiftung
Petition zu finden unter: www.NABU.de/greifvogelpetition
Meldeaktion Greifvogelverfolgung (Telefon und online): www.NABU.de/verfolgung-melden
NABU-Video „So erkennen Sie Greifvogel-Verfolgung“ zum kostenlosen Einbinden:
Aussender: NABU-Pressestelle
Kontakt: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel, Nele Rißmann
Redaktion: TG / Hallo-Holstein