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Amazon bekommt grünes Licht für Drohnen-Tests – US-Behörde FAA macht allerdings recht strenge Vorgaben

Washington – Die US-Luftfahrtaufsicht FAA http://www.faa.gov hat Amazon grünes Licht für Drohnen-Flugtests gegeben. Damit kann der Online-Handelsriese sein Zustelldrohnen-Projekt „Prime Air“ http://amazon.com/primeair weiter vorantreiben. Allerdings muss Amazon dabei einigermaßen strenge Auflagen erfüllen. So dürfen Flüge nur in geringer Höhe und bei relativ guter Sicht erfolgen. Außerdem schreibt die FAA vor, dass der Fernsteuerknüppel fest in den Händen von Personen mit echtem Pilotenschein bleiben muss.Foto: Amazon

Seit einiger Zeit betreibt Amazon mit Prime Air ein Zustelldrohnen-Projekt. Die US-Behörden hat der Konzern zuletzt als Bremser dargestellt und im Dezember gedroht, Freiluft-Flugtests aus den USA abzuziehen. Ob das mit der jetzt erteilten Genehmigung gänzlich hinfällig ist, bleibt abzuwarten. Denn die FAA macht – freilich nicht unerwartet – relativ strenge Auflagen. Dazu zählt für die Testphase auch, dass die Drohnen-Piloten eine normale Privatpilotenlizenz haben müssen.

Tiefflug bei Tag

Die Vorgaben für die Amazon-Tests sehen ferner vor, dass die Drohnen nur bei Tag und Sichtflugbedingungen starten dürfen. Der fernsteuernde Pilot muss die Drohne auch ständig wirklich sehen können. Weiters schreibt die FAA eine maximale Flughöhe von rund 120 Metern vor. Amazon ist auch verpflichtet, monatliche Berichte über seine Tests abzuliefern, die unter anderem alle Fehlfunktionen beinhalten. Das ist eine Standardauflage der Behörde, wenn es um Drohnentests geht.

Für einen künftigen kommerziellen Einsatz von Zustelldrohnen darf Amazon mittlerweile auf etwas lockerere Bedingungen hoffen. Mitte Februar hat die FAA einen Entwurf für Drohnen-Vorschriften veröffentlicht, der zwar auch eine Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohe fordert, aber immerhin Flughöhen von bis zu 152,4 Metern erlaubt. Für Unternehmen wie Amazon viel wichtiger ist freilich, dass die Behörde in diesem Entwurf einen eigenen, einfacheren Drohnen-Flugschein für Fluggeräte unter 25 Kilogramm vorsieht. Noch Ende 2014 hatten Unternehmen einen generellen Zwang zum normalen Pilotenschein befürchtet.

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Kontakt: Thomas Pichler
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Redaktion: TG / Hallo-Holstein