Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Februar 2015 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 25-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ebrahim H. B. erwirkt. Der Beschuldigte wurde am 20. Februar 2015 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich von Ende Mai bis August 2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste er gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten Ayoub B. (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2015 vom 15.01.2015) Ende Mai 2014 über die Türkei nach Syrien und schloss sich dort dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) an. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an der Rekrutierung neuer Mitglieder beteiligt zu haben, indem er Fotos von sich fertigen ließ und zu Propagandazwecken im Internet veröffentlichte. Zudem überließen er und Ayoub B. der Vereinigung den bisherigen Erkenntnissen zufolge einen Geldbetrag von insgesamt mindestens 5.000 EUR.
Der Beschuldigte war bereits im November 2014 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) festgenommen worden. Im Zuge der dortigen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass der Beschuldigte sich in Syrien dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen und erwirkte gegen ihn einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Frauke Köhler