Schnelle Korrektur beim Mindestlohn nötig – im Bund und im Land

Der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing MdB, erklärt zur aktuellen Diskussion über die bürokratischen Auswüchse des Mindestlohnes von 8,50 Euro: „Es ist gut, dass die zunehmende Kritik an der bürokratischen Umsetzung des Mindestlohnes (Dokumentationspflichten) zu einem Einlenken der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geführt hat.

Eine Überprüfung der derzeit geltenden Ausführungsvorschriften muss zeitnah erfolgen, damit die übermäßige und oftmals nicht nachvollziehbare bürokratische Belastung der betroffenen Arbeitgeber und vor allem der ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände eingedämmt werden kann. Dabei brauchen wir eine umfassende Lösung, bei der alle bürokratischen Auswüchse und Fehlsteuerungen wie z.B. beim Ehrenamt und im Sport bereinigt werden.

 

Niemand stellt den Mindestlohn von 8,50 Euro in Frage. Der Mindestlohn ist vereinbart und bleibt. Aber er muss praxistauglicher ausgestaltet werden.

Bedauerlich bleibt, dass die Einsicht bei Frau Nahles so spät kommt. Der übermäßige Erfüllungsaufwand des Mindestlohngesetzes war bereits Thema bei den Gesetzesberatungen, aber alle Argumente wurden ignoriert. Umso wichtiger ist es, jetzt möglichst bald zu neuen Lösungen zu kommen.

Für Schleswig-Holstein mit seiner mittelständischen Struktur ist dieses Thema von besonderer Bedeutung. Als Bundesland, in dem der Tourismus einer der größten Arbeitgeber ist, sind wir darauf angewiesen, das die Anwendung des Mindestlohns unbürokratisch und flexibel gestaltet wird. Hier ist Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer besonders gefordert. Er sollte im Kabinett dafür sorgen, dass die Landesregierung über den Bundesrat bei der Nachbesserung der Ausgestaltung des Mindestlohnes aktiv mitgestaltet.

Allerdings muss die Landesregierung auch im eigenen Land ihre Hausaufgaben machen. Nach Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro gibt es keine Berechtigung für einen Landesmindestlohn, der mit 9,18 Euro der höchste in Deutschland ist. Inakzeptabel wäre es, wenn dieser Mindestlohn im Landesvergaberecht sogar noch erhöht wird, wie die Landesregierung prüfen will. Der heutige Kabinettsbeschluss, nur eine Erhöhung und diese auch nur teilweise auszusetzen reicht bei weitem nicht aus. Schleswig-Holsteins Sonderweg muss ein Ende haben.“

Scharbeutz – 03.02.2015, 23:28 Uhr
Redaktion: Torben Gösch
Aussender: CDU-Landesverband Schleswig-Holstein
Kontakt: Sven Müller – Landesgeschäftsführer