Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Jaish al-Muhajirin wal Ansar“(JAMWA) und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG)

Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat heute (22. Januar 2015) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2015 den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mustafa C. und den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sebastian B. an ihren Wohnorten in Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Zudem wurden ihre Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dem Beschuldigten Mustafa C. wird in dem Haftbefehl zudem vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reisten die Beschuldigten Mustafa C. und Sebastian B. im März und im August 2013 über die Türkei nach Syrien. Dort sollen sie sich dem Kampfverband „Muhajirun halab“ („Auswanderer von Aleppo“) angeschlossen haben.

Die „Muhajirun halab“ gehörten zunächst der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jaish al Muhajirin wal Ansar“ („Armee der Auswanderer und Helfer“, kurz: JAMWA) an. Nach der Spaltung der JAMWA Ende 2013 schlossen sich die „Muhajirun halab“ dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) an. Beide Vereinigungen verfolgen das Ziel, die gegenwärtige syrische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine Kampfausbildung für den militanten Jihad durchlaufen und anschließend logistische Aufgaben, wie den Transport von Verpflegung an die Frontlinie, übernommen zu haben. Mustafa C. wird zudem vorgeworfen, für die Propaganda innerhalb seiner Kampfgruppe zuständig gewesen zu sein. Sebastian B. kehrte Mitte November 2013 nach Deutschland zurück. Mustafa C. hielt sich auch nach seiner Ausreise im März 2013 wiederholt vorübergehend in Deutschland auf. Mitte September 2014 kehrte auch er aus Syrien zurück.

Es liegen keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen der Beschuldigten vor.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Beschuldigten Mustafa C. Ermittlungen wegen Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt. In der Folge begründete sich der Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Vor diesem Hintergrund hat der Generalbundesanwalt Ende letzten Jahres die Ermittlungen übernommen.

Die Beschuldigten werden spätestens im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Scharbeutz – 21.01.2015, 21:40 Uhr
Redaktion: Torben Gösch
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Frauke Köhler